Ambulante Vorsorgeleistung

In anerkannten Kurorten
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Ambulante Vorsorgeleistung am Kurort

Eine ambulante Vorsorgeleistung, auch "ambulante Bade-Kur" genannt, ist grundsätzlich dann möglich, wenn die ambulante Behandlung am Wohnort nicht ausreicht oder aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll ist. Diese ambulante Bade-Kur führen Sie in einem staatlich anerkannten Kurort durch – die Einrichtung suchen Sie selbst aus. In der Regel liegt die Dauer bei zwei bis drei Wochen und muss von Ihrem Arzt verordnet werden. Bitte beachten Sie: Die ambulante Bade-Kur ist eine Antragsleistung und muss im Vorfeld durch die vivida bkk bewilligt werden.

Welche Kosten übernehmen wir?

Die vivida bkk übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung. Ebenso beteiligen wir uns an der Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Der behandelnde Arzt vor Ort rechnet die Leistungen direkt über Ihre Versichertenkarte mit uns ab.

Zusätzlich erhalten Sie von uns einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe in Höhe von 16 Euro kalendertäglich. Für chronische kranke Kleinkinder erhalten Sie 25 Euro kalendertäglich.

Für die Auszahlung des Zuschusses benötigen wir von Ihnen nach der Maßnahme einen schriftlichen Antrag zur Kostenübernahme sowie eine Bescheinigung über die durchgeführte Maßnahme vom behandelnden Arzt vor Ort.

Fragen? Rufen Sie uns an – wir sind gerne für Sie da!


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Ich bin Vivi und freue mich, Ihnen zu helfen.
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