Elektronische Patientenakte (ePA)
Die ePA ist ein digitaler Speicherort für Ihre medizinischen Informationen der zentral und sicher ist.So haben Sie jederzeit alle wichtigen Gesundheitsinformationen zur Hand, wenn Sie sie benötigen – sei es beim Arztbesuch oder im Notfall im Krankenhaus. Zugriff darauf haben jedoch nur diejenigen, denen Sie explizit die Erlaubnis erteilen.
Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit eingeführt. Alle gesetzlich Versicherten erhalten dann eine eigene ePA. Sie können dieser Einführung jedoch jederzeit widersprechen.
Haben Sie technische Fragen zur vivida bkk ePA-App?
Bei technischen Fragen zur ePA-App steht Ihnen unser Chat "vida" mit den IT-Experten der Bitmarck GmbH zur Verfügung.
Nutzen Sie gerne den Versichertenhelpdesk für Ihre Fragen zur ePA-App.
Für Ihre weiteren Fragen zu unseren Angeboten & Leistungen steht Ihnen unsere Chatfunktion gerne zur Verfügung.
Die ePA ist eine Art digitaler Tresor für Ihre Gesundheitsdaten. Die vivida bkk hat keinen Zugriff auf Ihre Daten (für einen digitalen Datenaustausch mit uns bieten wir Ihnen unsere vivida- bkk-App an.)
Für die einfachste Nutzung Ihrer ePA benötigen Sie nur ein Smartphone und die ePA-App der vivida bkk - somit können Sie die gespeicherten Daten selbst einsehen und festlegen, wer Zugriff auf welche Informationen erhält. Alternativ können Sie über Ihren PC auf Ihre ePA zugreifen.
Sie können die ePA ab Januar 2025 auch ohne technische Geräte nutzen. Es genügt, Ihre Gesundheitskarte in der Arztpraxis vorzulegen.
Die Registrierung und Identifizierung für die ePA erfolgt in zwei Schritten:
- App herunterladen: Laden Sie die ePA-App der vivida bkk aus dem App-Store auf Ihr Smartphone. Dann registrieren Sie sich bitte über die App, indem Sie den Anweisungen in der App folgen.
- Identifizieren: Sie haben folgende unterschiedliche Möglichkeiten, sich zu identifizieren. Dieser Schritt ist nur einmalig nötig:
POSTIDENT
Beim POSTIDENT-Verfahren identifizieren Sie sich persönlich in einer deutschen Post-Filiale oder mit der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises. Nach der Auswahl von "POSTIDENT" werden Sie auf die Website der Deutschen Post weitergeleitet, um das gewünschte Verfahren zu wählen:
Post-Filiale:
Vor der Inanspruchnahme muss ein Coupon über die App generiert werden.
Online-Ausweisfunktion (eID):
Identifizierung digital mit dem Personalausweis und der zugehörigen PIN.
Aktivierungscode
Alternativ können Sie sich in einer der vivida bkk-Geschäftsstellen mit Ihrer eGK und Personalausweis identifizieren. Nach erfolgreicher Identifizierung erhalten Sie einen Aktivierungscode. Mit diesem können sie sich im Anschluss direkt in der ePA identifizieren. Auf Wunsch können Sie sich nach erfolgter Identifizierung auch die Zusendung des PIN-Briefes für Ihre eGK anfordern, um beispielsweise mit Ihrer eGK zukünftig die E-Rezept-App nutzen zu können.
Gesundheitskarte und PIN:
Hier können Sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte und der zugehörigen PIN auf die ePA zugreifen (siehe Punkt 1). Diese Variante ist allerdings nur möglich, wenn Sie Ihre eGK bereits sicher identifiziert und die PIN vorliegen haben.
Mit der Anmeldung zur ePA wird Ihnen seit dem 01.01.2024 die GesundheitsID angelegt.
Seit dem 01.01.2024 stellen wir allen Versicherten die digitale Identität für das Gesundheitswesen in Form einer GesundheitsID zur Verfügung.
Die digitale Identität soll einen einheitlichen Zugang zu allen Telematik-Infrastruktur-Anwendungen, wie der ePA, dem E-Rezept, zum Organspende-Register und vielen noch kommenden Anwendungen bieten. Dadurch wird das Anlegen von mehreren Konten (App-Accounts) für Sie als versicherte Person für die unterschiedlichen Anwendungen reduziert.
Die GesundheitsID ist vollständig digital und wird über die Einrichtung, vollständige Registrierung und Identifizierung in der ePA angelegt und ist ab diesem Zeitpunkt nutzbar.
Sie wird von jeder gesetzlichen Krankenkasse ermöglicht und enthält Daten, welche für das Gesundheitswesen notwendig sind. Die Einrichtung ist für unsere Kundinnen und Kunden freiwillig.
Andere Begriffe für die GesundheitsID sind z.B.: (digitale) GesundheitsID, Krankenkassen-ID, digitale Identität im Gesundheitswesen.
Was bedeutet die Einführung der GesundheitsID für Sie?
- Sie erhalten nun Zugriff auf Ihre (bereits eingerichtete) ePA-Akte mit Ihrem bereits festgelegten App-Code.
- Die Komfortanmeldung mit der Biometrie (Gesichtserkennung / Fingerabdruck) entfällt.
- Alternativ können Sie sich mit Ihrer Gesundheitskarte (eGK) und PIN oder der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises anmelden.
Sie entscheiden, welche Anmeldeoption Sie nutzen möchten.
Unser Hinweis für Sie: Die GesundheitsID muss aus Sicherheitsgründen regelmäßig (spätestens nach sechs Monaten) mit Ihrer eGK und PIN oder mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises innerhalb der elektronischen Patientenakte bestätigt werden. Sie werden zu gegebener Zeit in der ePA-App dazu aufgefordert.
Ihre Ärzte und Ärztinnen und weitere Leistungserbringer wie z. B. Psychotherapeuten, Apotheken oder Hebammen können in Ihrer ePA Dokumente einsehen und hinterlegen, wenn diese hierzu berechtigt sind.
Dokumente können zum Beispiel sein:
- eArztbriefe: Ihre Befund-, Labor- und Therapieberichte oder beispielsweise auch Röntgenbilder können hier an einem zentralen sicheren Ort gespeichert und verwaltet werden.
- Medikationsplan: Hier können medikationsrelevante Daten, wie z.B. Angaben zu regelmäßig eingenommenen Medikamenten, Allergien und Unverträglichkeiten hinterlegt werden. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Arzt/Ärztin an und erteilen Sie ihm/ihr die entsprechende Berechtigung.
- Notfalldaten: Hier können alle medizinischen Daten hinterlegt werden, wie z. B. Hinweise zu Allergien, Unverträglichkeiten, Diagnosen und Medikamenten, die für Ihre Notfallversorgung relevant sind. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin an und erteilen Sie ihm/ihr die entsprechende Berechtigung.
- Zahnbonusheft: Hier können Ihre durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen durch Ihren Zahnarzt hinterlegt werden. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen erhalten Sie einen höheren Zuschuss beim Zahnersatz.
- Impfpass: Es können alle Informationen zu Ihren Impfungen in Ihrer ePA gespeichert werden. So ist eine Übersicht Ihrer Impfungen und Ihre fälligen Impfungen jederzeit für Sie verfügbar.
- Mutterpass: Hier können Sie als werdende Mutter alle Gesundheitsdaten und medizinischen Untersuchungen während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes verwalten.
- Kinderuntersuchungsheft: Speichern und verwalten Sie alle U-Untersuchungen Ihres Kindes in Ihrer ePA und behalten Sie stets den Überblick über die zurückliegenden Untersuchungen und anstehende U-Untersuchungen.
Sprechen Sie bitte Ihre entsprechenden Ärztinnen und Ärzte an, um benötigte Berechtigungen zu erteilen.
Tipp:
Sollten Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte noch nicht an die erforderliche Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein, haben Sie die Möglichkeit, selbstständig wichtige Dokumente in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) zu hinterlegen. Das stellt sicher, dass keine Unterlagen verloren gehen, bis die Telematik-Infrastruktur für die Ärztinnen und Ärzte verfügbar ist.
Ja, die Daten sind verschlüsselt, sodass niemand außer Ihnen sie sehen kann. Auch die vivida bkk oder ihr IT-Dienstleister haben keinen Zugriff auf die Daten. Weitere Informationen zum Datenschutz und die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten finden Sie hier.
Wie funktioniert die ePA genau?
Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Wissensplattform digital.gesund.
Die ePA für alle – Das sollten Sie wissen
Die elektronische Patientenakte (ePA) bietet Ihnen zum ersten Mal einen sicheren, digitalen Speicher für Ihre medizinischen Dokumente. Über die Einführung der ePA für alle im Opt-Out-Verfahren ab Januar 2025 wird schon jetzt viel berichtet. Hier finden Sie die aktuellsten Infos dazu.
Opt-Out kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „nicht mitmachen“. Der Begriff bezieht sich auf die Möglichkeit, für Nutzerinnen und Nutzer, den ausdrücklichen Wunsch zu äußern keine ePA anzulegen.
Die gesetzlichen Krankenkassen werden zukünftig ihren Versicherten automatisch eine ePA zur Verfügung stellen. Wer keine ePA bekommen möchte, kann widersprechen und so von seinem Opt-Out Gebrauch machen. Wichtig: Die Nutzung der ePA wird weiterhin freiwillig bleiben, so wie es schon heute der Fall ist.
Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) ist im März 2024 in Kraft getreten. Sie haben demnach bereits die Möglichkeit der Anlage einer ePA ab Januar 2025 zu widersprechen. Wir werden bis zu diesem Zeitpunkt keine automatische Bereitstellung der ePA vornehmen.
Die automatische und gesetzlich für uns verpflichtende Bereitstellung einer ePA wird ab Januar 2025 starten. Sofern Sie widersprechen, legen wir keine ePA für Sie an. Sollte eine Akte schon vorhanden sein, können Sie ihre Löschung jederzeit verlangen.
Nach gesetzlicher Vorgabe wird ab Januar 2025 automatisch eine ePA für Sie angelegt – ganz ohne Aufwand. Ab dem 15.01.2025 kann es vier bis sechs Wochen dauern, bis alle gesetzlich Versicherten eine ePA erhalten haben.
Bitte haben Sie ein wenig Geduld, sollte für Sie Anfang Januar noch keine ePA bereitstehen.
Über die vivida bkk ePA-App können Sie genau bestimmen, wer die Daten in Ihrer ePA einsehen darf. Sie können individuell entscheiden, wer wie lange einen Zugriff erhält.
Auch besteht die Möglichkeit, bestimmte Leistungserbringer von einzelnen Dokumenten auszuschließen.
Auch ohne App können Sie einer Praxis Zugriff gewähren, indem Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte vor Ort einlesen lassen – der Zugriff wird dann für 90 Tage aktiviert.
Ab Januar 2025 sind Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, Informationen in Ihrer ePA zu speichern. Allerdings müssen diese Einrichtungen technisch dazu in der Lage sein, um Ihre Daten hochzuladen. Es kann also vorkommen, dass Ihre Arztpraxis oder eine andere Einrichtung Ihre Daten noch nicht in der ePA hinterlegen kann.
Informationen zur elektronischen Patientenakte nach § 343 SGB V
Ab dem 15. Januar 2025 gelten neue Bestimmungen zur elektronischen Patientenakte (ePA). Die aktuellen Informationen dazu finden Sie hier: