Sie möchten uns Ihre neue Anschrift mitteilen? Nähere Informationen finden Sie hier.
Bitte teilen Sie uns die kompletten Daten (Name und Anschrift) des neuen Arbeitgebers mit Beschäftigungsbeginn mit. Gerne über unser Kontaktformular mit Angabe ihrer Versichertennummer oder telefonisch unter 07720 9727-0.
Als Kunde der vivida bkk können Sie in zahlreichen Staaten, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht, die Leistungen des dortigen Gesundheitssystems in Anspruch nehmen.
Für alle Staaten der Europäischen Union sowie für die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen besitzen Sie bereits die so genannte Europäische Versichertenkarte (EHIC) als BKK-Kombi-Card. Sie befindet sich auf der Rückseite der nationalen Versichertenkarte. Sie erhalten somit zwei Karten in einer! Mit der EHIC können Sie im Ausland auch direkt Leistungen beim zugelassenen Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus in Anspruch nehmen. Die EHIC gilt mittlerweile auch für Mazedonien, Montenegro und Serbien, obwohl diese Länder noch nicht der Europäischen Union angehören. Den bisherigen Auslandskrankenschein erhalten Sie weiterhin für die Länder:
Bosnien-Herzegowina, Türkei und Tunesien
Bitte beachten Sie: Egal, ob Sie sich als Tourist während eines Urlaubs, als Student oder auch beruflich bedingt (Entsendung) im Ausland aufhalten - die EHIC bzw. die Auslandskrankenscheine können grundsätzlich nur in Notfällen oder bei Verschlechterungen des Gesundheitszustandes genutzt werden. Eine geplante Behandlung in Ausland ist der Versichertenkarte (EHIC) nicht möglich.
Weitere Informationen zur Nutzung der EHIC bzw. des Auslandskrankenscheines für Ihr Reiseland entnehmen Sie den Merkblättern "Urlaub in" auf der Website der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).
In allen Vertragsstaaten besteht der Versicherungsschutz im Rahmen der dort geltenden Bestimmungen. Landesübliche Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen haben Sie auch bei Verwendung der Europäischen Versichertenkarte (EHIC) oder eines Auslandskrankenscheines zu leisten. Eine Erstattung dieser Aufwendungen ist durch uns nicht möglich. Auch ein krankheitsbedingter Rücktransport aus dem Urlaubsland nach Deutschland kann nicht von uns übernommen werden.
Bei Reisen in Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, besteht auch keine Möglichkeit, dass wir die Kosten der dort erbrachten Leistungen übernehmen oder sich diese nachträglich erstatten zu lassen. Wir empfehlen Ihnen deshalb für Ihre Auslandsreise stets eine ergänzende Auslandszusatzversicherung abzuschließen. Nähere Informationen finden Sie hier!
Sollten Sie im Einzelfall doch eine Rechnung vom Arzt/Ärztin beziehungsweise Zahnarzt/Zahnärztin erhalten, da beispielsweise die Europäische Versichertenkarte (EHIC) beziehungsweise der Auslandskrankenschein nicht akzeptiert wurde, so erhalten Sie von uns eine Erstattung in Höhe der deutschen Vertragssätze.
Bitte senden Sie uns Ihre Originalbelege mit Angabe Ihrer Bankverbindung an unsere zentrale Postanschrift:
vivida bkk
78044 Villingen-Schwenningen
Sollte die Rechnung in einer ausländischen Sprache ausgestellt sein, so geben Sie uns bitte detailliert an, welche Behandlungen tatsächlich angefallen sind (Behandlungstage, Behandlungszeiten, Körperregionen, die behandelt wurden). Je detaillierter Ihre Angaben sind, umso besser kann der deutsche Vertragssatz ermittelt werden.
Bei Rechnungsbeträgen über 1.000 € aus den Ländern Mazedonien, Montenegro, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Türkei und Tunesien erstatten wir Ihnen die jeweiligen ausländischen Vertragssätze. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt mit uns auf.
Wenn Sie von einer Auslandsreise etwas mitbringen, sollte das keine Krankheit sein! Darum übernimmt die vivida bkk die Kosten für wichtige Reiseschutzimpfungen. Welche das sind, finden Sie hier – zusammen mit wichtigen Informationen und umfangreichen Services für einen gesunden Urlaub!
Bei einer außervertraglichen Leistung handelt es sich um eine umstrittene Behandlungsmethode, der es an der Anerkennung ihres diagnostischen und/oder therapeutischen Nutzens fehlt und die wegen des Verstoßes gegen den Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsgrundsatz nicht zu den gesetzlichen Krankenkassenleistungen gehört.
Beispiele für außervertragliche Leistungen sind:
- Verschiedene Laserbehandlungen (z.B. refraktive Augenchirurgie, LASIK, Venenbehandlungen)
- Stoßwellentherapie bei chirurgischen, orthopädischen und schmerztherapeutischen Indikationen
- Bioresonanztherapie
Eine Kostenübernahme für außervertragliche Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung / vivida bkk ist nicht möglich. Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin muss Ihnen die wissenschaftlichen Zweifel an der Wirksamkeit der Methode darlegen und kann die Behandlung nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch durchführen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat Ihnen die Kosten dieser Leistungen privat in Rechnung zu stellen.
Häufige Fragen und Antworten rund um das Thema Befreiung von Zuzahlungen finden Sie hier.
Häufige Fragen und Anworten zum Bonusprogramm sowie alles rund um die Bonusbedingungen finden Sie hier.
Sie können insbesondere die Beiträge geltend machen,
- die von Ihrem Gehalt einbehalten werden,
- die von Ihrer Rente oder Ihrem Versorgungsbezug / Betriebsrente einbehalten werden oder
- die Sie direkt an uns zahlen.
Berücksichtigt werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die im jeweiligen Kalenderjahr geleistet wurden. Wird der Beitrag für den Monat Dezember zum Beispiel am 15. Januar des Folgejahres gezahlt, so wird diese Zahlung bei der Meldung für das Folgejahr berücksichtigt.
Neben Angaben zur Person und zur Steueridentifikationsnummer sind die Inhalte der Meldung an das Finanzamt insbesondere die Höhe der gezahlten oder erstatteten Beiträge
- zur Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch,
- zur Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch oder
- zur Pflegeversicherung.
Weiter werden von uns Prämien aus dem Bonusprogramm dem Finanzamt gemeldet.
Alle Bonuszahlungen in Höhe von bis zu 150 Euro / Jahr pro versicherter Person sind steuerfrei. Es müssen daher für diesen Zeitraum nur noch Bonuszahlungen an die Finanzbehörden gemeldet werden, die diesen Freibetrag übersteigen.
Bitte beachten Sie, dass die übersteigenden Beträge gesammelt über die Steuer-ID des Hauptversicherten gemeldet werden.
Häufige Fragen und Antworten rund um das Thema Krankengeld finden Sie hier.
Die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden über die Krankenkassen an den Gesundheitsfonds weitergeleitet – wie auch der Zusatzbeitrag. Die Krankenkassen erhalten dann aus dem Gesundheitsfonds einen Betrag pro Versicherten, der alters-, geschlechts- und krankheitsbezogene Faktoren berücksichtigt, um die Leistungsausgaben zu decken (Zuweisungen). Diese Kriterien gelten für alle Krankenkassen und sind fest definiert.
Wer die Beiträge zur Krankenversicherung, einschließlich des Zusatzbeitrages, zahlt, richtet sich nach dem Versicherungsverhältnis. Vereinfacht erklärt überweisen Arbeitgeber die Beiträge für Arbeitnehmende, der Rentenversicherungsträger für Rentner und Rentnerinnen. Werden Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen, trägt diese die Krankenversicherungsbeiträge. Besteht eine freiwillige Versicherung, zahlt das Mitglied seinen Beitrag direkt an die vivida bkk.
Bitte senden Sie Ihre Krankmeldung / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich an:
vivida bkk
78044 Villingen-Schwenningen
Gerne können Sie uns diese auch online über unser Kontaktformular oder per Fax an 0800 3755 3755 9 senden. In diesem Fall benötigen wir die Bescheinigung nicht mehr im Original.
Hier gelangen Sie zu dem Bereich "Meine vivida bkk".
Es stehen Ihnen zahlreiche Online-Services, Anträge und Bescheinigungen zur Verfügung. Sie können z.B. Ihre Kontaktdaten oder Ihre Bankverbindung ändern, Ihre Gesundheitskarte anfordern sowie Ihre Krankmeldung einreichen.
Selbstverständlich bauen wir diesen Service für Sie permanent weiter aus.
Hier geht es zu "Meine vivida bkk".
In unserem Bereich "Mitglied werden" haben wir für Sie alle notwendigen Informationen und Unterlagen hinterlegt. Unter "Alle Vorteile im Überblick" finden Sie individuelle Angebote und Mehrwerte für Sie persönlich. Ihr Wechsel zur vivida bkk lohnt sich immer!
Häufige Fragen und Antworten rund um das Thema Mutterschaftsgeld finden Sie hier.
Unter einem Off-label-Use versteht man die Anwendung eines Arzneimittels außerhalb seiner Zulassung. Arzneimittel sind für bestimmte Diagnosen zugelassen. Für diese hat der pharmazeutische Hersteller Studien zu Wirksamkeit und Unbedenklichkeit durchgeführt. Wird ein Arzneimittel für eine andere Erkrankung eingesetzt, spricht man von Off-Label-Use (OLU), da in diesem Bereich der Nachweis für die Wirksamkeit nicht erbracht wurde.
Vor einer Behandlung mit Medikamenten im Off-Label-Use muss eine Patientin oder ein Patient über die möglichen Folgen und Risiken vom behandelnden Arzt oder behandelnden Ärztin aufgeklärt werden. So ist es zum Beispiel wichtig zu wissen, wenn die Wirkungen und Nebenwirkungen eines Medikaments in der Off-Label-Anwendung noch nicht ausreichend geprüft sind.
Per Gesetz sind Krankenkassen nicht zur Kostenübernahme bei einem OLU verpflichtet. Ist die Anwendung trotzdem vom Arzt /Ärztin als notwendig eingestuft, kann bei der vivida bkk ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Die vivida bkk übernimmt unter folgenden Voraussetzungen die Kosten für Medikamente im „Off-Label-Use“:
- Es muss sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln,
- für die andere Therapiemöglichkeiten fehlen und
- für die eine begründete Aussicht auf einen Behandlungserfolg bestehen.
Um zu überprüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen, beauftragt die vivida bkk den Medizinischen Dienst (MD) mit der Erstellung eines Gutachtens.
Um diese Kriterien und damit den Nutzen für den/die Patienten/Patientin zu prüfen, müssen die Gutachter/Gutachterinnen des MD immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft und klinischen Forschung sein.
Häufige Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege finden Sie hier.
Häufige Fragen und Antworten zu den Gesundheitskursen finden Sie hier.
Häufige Fragen und Antworten rund um das Thema Psychotherapie finden Sie hier.
Häufige Fragen und Antworten rund um das Thema Zähne finden Sie hier.
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