Sie können an beiden Bonusprogrammen gleichzeitig teilnehmen. Bei dem Aktiv-Bonus haben Sie die Wahl aus mehreren Varianten. An dem Vorsorge-Bonus können Sie zusätzlich teilnehmen und sich für jede Vorsorgeuntersuchung belohnen lassen.
Der Aktiv-Bonus – wenn sie fit und aktiv sind
Mit nur 2 Voraussetzungen einen attraktiven Bonus erhalten:
- Sie sind sportlich aktiv, z. B. in einem Sportverein oder Fitnessstudio?
- Gewicht, Körperfett, Blutdruck – liegt einer Ihrer Werte im normalen Bereich?
Dann wählen Sie einfach Ihre bevorzugte Variante: AktivDirekt-, AktivPlus- oder AktivSmart-Bonus.
Der Vorsorge-Bonus – wenn Ihnen Vorsorge am Herzen liegt
Mit dem Vorsorge-Bonus erhalten Sie 10 Euro für jede gesetzliche Vorsorgeuntersuchung oder Schutzimpfung.
Sie können gleichzeitig am Aktiv-Bonus und am Vorsorge-Bonus teilnehmen.
Für Kinder funktioniert das Bonusprogramm genauso wie für Erwachsene.
Sie erhalten Ihr Bonusheft auf Anfrage. Hier können Sie es ganz bequem online anfordern. Wir senden Ihnen Ihr Bonusheft dann innerhalb weniger Tage per Post.
Der Leistungserbringer (z. B. Arztpraxis) muss die durchgeführte Maßnahme im Bonusheft bestätigen. Dazu trägt er Datum, Stempel und Unterschrift in dem dafür vorgesehenen weißen Feld ein. Ihre Gesundheitswerte können Sie auch von Apotheken bestätigen lassen. Ihre sportliche Aktivität bestätigt z. B. Ihr Fitnessstudio oder Ihr Sportverein.
Nein, ein Arzt kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Gebühr für das Abstempeln des Bonusheftes verlangen. Leider sieht der Gesetzgeber für eine solche Gebühr keine Möglichkeit vor, diese Kosten zu erstatten.
Tipp: Lassen Sie sich Ihr Bonusheft einfach direkt am Tag der Untersuchung (oder zumindest im selben Quartal) abstempeln. Gesundheitswerte können Sie sich auch teilweise in Apotheken bestätigen lassen.
Im Vorsorge-Bonus können dies mehrere sein, es gibt keinen Höchstbetrag. Die Anzahl der möglichen Maßnahmen hängt von Alter und Geschlecht ab. Die Altersgrenzen stehen jeweils im Bonusheft.
Im Aktiv-Bonus benötigen Sie nur jeweils einen Stempel für ein Gesundheitsbewusstes Verhalten und ggf. den Gesundheitswert im normalen Bereich.
Ja!
Im Aktiv-Bonus erhalten Sie für den Nachweis des gesundheitsbewussten Verhaltens als Grundvoraussetzung direkt 50 Euro (AktivDirekt-Bonus).
Im Vorsorge-Bonus erhalten Sie ebenfalls einen Bonus (10 Euro) bereits ab der ersten Maßnahme.
Hinweis zum Aktiv-Bonus: Weisen Sie nur den Gesundheitswert nach, führt das nicht zu einem Bonus, da die Grundvoraussetzung „Gesundheitsbewusstes Verhalten“ erfüllt sein muss. Möchten Sie am AktivPlus- und AktivSmart-Bonus teilnehmen, müssen Sie immer beide Voraussetzungen erfüllen.
Die Grundvoraussetzung ist ein gesundheitsbewusstes Verhalten. Dieses muss für die Teilnahme am Aktiv-Bonus zwingend erfüllt sein. Hierzu zählen:
Aktive Mitgliedschaften oder Teilnahme im/am:
- Sportverein
- Sportschule (z. B. Tanzschule, Karateschule)
- Fitnessstudio
- Schwimm-Kurs (z. B. Baby-Schwimmen)
- Hochschulsport
- Betriebssport (vom Arbeitgeber organisiertes Sportprogramm außerhalb der Arbeitszeit; dazu gehören keine privaten Treffen von Arbeitskollegen zu gemeinsamer sportlicher Aktivität)
- Kinderturnen (auch Eltern-Kind-Turnen)
- Sport-AG in der Schule (außerhalb der Regel-Schulzeit)
Zertifizierte Gesundheitskurse, diese können in Präsenz aber auch web- und appbasiert sein
Sportveranstaltungen, wie beispielsweise Firmen-, Volks- und Stadtläufe
Sport- oder Schwimmabzeichen
BGF- oder Setting-Maßnahmen, wie beispielsweise Gesundheitstage
Volkshochschulsport
Gesundheitsbewusstes Verhalten, welches nicht durch einen Leistungserbringer nachgewiesen werden (kann) und deshalb nicht den Anspruch auf Regelmäßigkeit und Qualitätssicherung erfüllt, dürfen wir leider nicht bonifizieren.
Es sind alle Sportarten bonifizierbar, die Sie aktiv und regelmäßig in einem Verein ausüben. Hierzu zählen alle gängigen Sportarten. Relevant ist die Listung beim Deutschen Olympischen Sportbund e.V. (DOSB). Diese finden sie hier.
Individualsport, wie z. B. Joggen, ist aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht bonifizierbar. Gesundheitsbewusstes Verhalten muss qualifiziert angeleitet sein und von einem Leistungserbringer bestätigt werden. Ein selbstständiger Nachweis über Fitness-Apps ist dabei explizit ausgeschlossen.
Sie haben Interesse an Gesundheitskursen? Klicken Sie hier
Hierzu zählen der BMI oder Perzentile, Körperfett und Blutdruck. Sie müssen daraus nur einen Wert im normalen Bereich nachweisen. Der Nachweis erfolgt über einen qualifizierten Leistungserbringer, z. B. Arztpraxis, Apotheke, Fitnessstudio.
Die Normalwerte sind abhängig von Alter und Geschlecht.
Für Erwachsene (über 18 Jahre):
- Body-Mass-Index / BMI (zwischen 18 und 27)
- Körperfett (Frauen: 21 – 36 %; Männer: 8 – 25 %)
- Blutdruck (systolisch bis 130 mmHG, diastolisch bis 85 mmHG)
Für Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre):
- Body-Mass-Index / BMI (abhängig von Alter und Geschlecht) oder Perzentile (unter 90)
- Körperfett (Jungen 10 – 23 %, Mädchen 15 – 30 %)
- Blutdruck (abhängig von Alter und Geschlecht)
Verschiedene Rechner zur Berechnung der Werte für Kinder und Jugendliche (z. B. BMI, Blutdruck) lassen sich im Internet finden. Beispiel-Rechner
Im Aktiv-Bonus kann eine der drei Möglichkeiten gewählt werden:
- AktivDirekt-Bonus: Auszahlung (50 Euro oder 100 Euro)
- AktivPlus-Bonus: Zuschuss für eine erstattungsfähige Zusatzversicherung (2025: private Kranken- oder Pflegezusatzversicherung) in Höhe von bis zu 150 Euro
- AktivSmart-Bonus: Zuschuss für ein digitales Endgerät mit Gesundheitsbezug (in Höhe von bis zu 300 Euro)
Die gewählte Variante ist für das entsprechende Bonusjahr bindend.
Im AktivDirekt-Bonus können Sie 50 Euro oder 100 Euro bekommen.
Für die Bestätigung der Grundvoraussetzung (= ein gesundheitsbewusstes Verhalten) erhalten Sie 50 Euro. Diese Bonuszahlung kann um weitere 50 Euro erhöht werden, wenn Sie die Zusatzvoraussetzung (= Gesundheitswert im Normalbereich) erfüllen.
Bitte beachten Sie: Erfüllen Sie nur die Zusatzvoraussetzung, können wir Ihnen leider keinen Bonus auszahlen. Unsere Aufsichtsbehörde hat festgelegt, dass Gesundheitswerte allein nicht bonusauslösend sein dürfen.
Weisen Sie im Bonusheft die Grund- und Zusatzvoraussetzung nach und legen Sie die Versicherungsbestätigung bei. Wir benötigen hier den Versicherungsbeginn und den Jahresbeitrag. Ein Zuschuss ist für alle Verträge mit Beginn ab dem 01.01.2021 möglich. Bitte beachten Sie: Ab 2025 können wir nur die private-Kranken- oder Pflegezusatzversicherung berücksichtigen.
Sobald wir Ihr Bonusheftes und Ihre Police / Rechnung geprüft haben, wird automatisch der entsprechende Rechnungsbetrag bis zu 150 Euro auf Ihr Konto überwiesen.
Ihre Teilnahme ist jährlich möglich.
Folgende ab dem 01.01.2021 abgeschlossene private Zusatzversicherungen können Sie einreichen:
- Krankenzusatzversicherungen (z. B. Zahn/Brille)
- Pflegezusatzversicherungen / Pflegeversicherungen (z. B. Pflegetagegeldversicherung)
- Arbeitskraftversicherungen (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung)
- Unfallversicherungen
- Altersvorsorge- / Lebensversicherungen
Bitte beachten Sie: Ab 2025 können wir nur noch die private Kranken- oder Pflegezusatzversicherung berücksichtigen.
Ja, das ist möglich. Reichen Sie einfach mehrere Zusatzversicherungen ein, wenn der maximale Betrag von 150 Euro mit einer Versicherung nicht ausschöpft wird. Die Jahresbeiträge aller eingereichten Zusatzversicherungen werden dann zusammengerechnet. Es muss sich dabei allerdings immer um abgeschlossene Verträge mit Beginn ab den 01.01.2021 handeln.
Im AktivPlus-Bonus erhalten Sie bis zu 150 Euro als Zuschuss zu Ihrem erweiterten Versicherungsschutz.
Das bedeutet, dass Ihr jährlicher Rechnungsbetrag erstattet wird, aber maximal 150 Euro pro Jahr. Kostet Ihre Zusatzversicherung:
- mehr als 150 Euro im Jahr, erhalten Sie 150 Euro.
- zwischen 100 Euro und 150 Euro, erhalten Sie den genauen Rechnungsbetrag.
- unter 100 Euro, nehmen Sie automatisch am AktivDirekt-Bonus teil und erhalten als Bonuszahlung 100 Euro.
Weisen Sie einfach im Bonusheft die Grund- und Zusatzvoraussetzung nach. Legen Sie außerdem die Rechnung aus dem entsprechenden Bonusjahr über den Kauf Ihres digitalen Endgerätes mit Gesundheitsbezug bei.
Nach Prüfung des Bonusheftes und der Rechnung wird automatisch der entsprechende Rechnungsbetrag bis zu 300 Euro auf Ihr Konto gezahlt.
Ihre Teilnahme ist alle drei Jahre möglich. Innerhalb der folgenden zwei Jahre, ist eine Teilnahme am Aktiv-Bonus (mit allen Varianten) ausgeschlossen. Beim Vorsorge-Bonus können Sie gerne jährlich mitmachen.
Ja, das ist möglich. Reichen Sie einfach mehrere Rechnungen ein, wenn der maximale Betrag von 300 Euro mit einer Rechnung nicht ausschöpft wird. Die Rechnungsbeiträge aller eingereichten Geräte zählen wir zusammen. Es muss sich allerdings immer um ein digitales Endgerät mit Gesundheitsbezug handeln, das im Bonusjahr gekauft wurde.
Im AktivSmart-Bonus erhalten Sie bis zu 300 Euro als Zuschuss zur Rechnung für Ihr digitales Endgerät mit Gesundheitsbezug. Kostet Ihr digitales Endgerät:
- mehr als 300 Euro, erhalten Sie 300 Euro.
- zwischen 100 Euro und 300 Euro, erhalten Sie den genauen Rechnungsbetrag.
- unter 100 Euro, nehmen Sie automatisch am AktivDirekt-Bonus teil und erhalten als Bonuszahlung 100 Euro.
Ihre Teilnahme ist alle drei Jahre möglich. Innerhalb der folgenden zwei Jahre ist die Teilnahme am Aktiv-Bonus (mit allen Varianten) ausgeschlossen. Beim Vorsorge-Bonus können Sie gerne jährlich mitmachen.
Es werden alle im entsprechenden Bonusjahr vollständig durchgeführten Maßnahmen nach § 65a Absatz 1 SGB V bonifiziert. Dazu gehören:
- gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen (§§ 25, 25a und 26 SBG V)
- Schutzimpfungen (§ 20i SGB V und nach §12b der Satzung)
- Zahnvorsorge (§ 22 SGB V)
- Mutterschaftsvorsorge (§ 24d SGB V)
Die genaue Auflistung finden Sie in Ihrem Bonusheft.
Ihre durchgeführten Maßnahmen müssen durch Ihren Leistungserbringer bestätigt werden (Datum, Unterschrift, Stempel).
Grundsätzlich können wir Ihre Maßnahmen aus den Vorjahren bzw. Ihre Maßnahmen, die nicht im entsprechenden Bonusjahr durchgeführt wurden, nicht bonifizieren.
Außerdem können wir folgende Untersuchungen nicht bonifizieren, da sie keine gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen nach SGB V sind:
- Seh- oder Hörtest
- Vorsorge beim Augenarzt oder HNO
- Schilddrüsen-Untersuchung
- Hyposensibilisierung (= Behandlung einer Allergie/Immuntherapie)
Vorsorgeuntersuchungen, welche IGeL-Leistungen sind, gehören ebenfalls nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Früherkennungsuntersuchungen und können deshalb nicht bonifiziert werden.
Im Vorsorge-Bonus werden alle durchgeführten Schutzimpfungen nach § 20i SGB V und § 12b der Satzung Ihrer vivida bkk bonifiziert.
Darunter fallen folgende Impfungen:
- alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen
- Influenza (Grippeschutzimpfung)
- Meningokokken Typ B
- Malaria-Prophylaxe
Hinweis: Die Corona-Impfung (COVID-19) ist von der STIKO empfohlen und kann daher ebenfalls bonifiziert werden. Es wird hier einmalig der vollständige Impfschutz bonifiziert.
Die Booster-Impfungen können zusätzlich bonifiziert werden, da es sich hier um Auffrischungs-Impfungen handelt.
Genaue Informationen finden Sie beim Robert-Koch-Institut: alle Impfungen von A-Z
Es gibt mehrere empfohlene Standardimpfungen, wie z. B. Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps/ Röteln, Windpocken oder FSME.
Hinweis: Auch im FAQ zum Bonusprogramm ist uns eine gendergerechte Kommunikation wichtig. Um eine einfachere Lesbarkeit zu erreichen, wurden allerdings Genderbegriffe wie z. B. Versicherter oder Kunde nur in der maskulinen Form verwendet. Selbstverständlich werden damit alle Geschlechter (m/w/d) eingeschlossen.