Teilkronen werden überwiegend im Seitenzahnbereich eingesetzt, wenn keine Füllungen möglich sind und die Entfernung gesunder Zahnsubstanz für eine Vollkrone zu groß wäre. Sie sind eine sichere und hochwertige Zahnversorgung.
Veneers sind dünne Verblendschalen aus Keramik oder Kunststoff, die vor allem den Frontzahnbereich sowie die Eck- und Schneidezähne verschönern. Die nahezu transparenten Keramikschalen lassen sich farblich an die natürlichen Zähne anpassen.
Die individuell angefertigten Halbschalen haften mit speziellem Klebstoff auf der von außen sichtbaren Zahnoberfläche. Sie verdecken so fehlerhafte Zahnstellungen, Lücken, Verfärbungen und Frakturen. Eine Kostenübernahme von Veneers kann nicht erfolgen.
Bei einem oder mehreren fehlenden Zähnen besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Brücke anzufertigen. Brücken dienen dem Ersatz verloren gegangener Zähne. Der überkronte Zahn wird Anker- oder Pfeilerzahn genannt. Dieser wird dann mit dem zahnersetzenden Teil der Brücke verbunden (dem Brücken- oder Zwischenglied).
Eine Brücke ist dabei im Gegensatz zu einer Prothese oder Teilprothese nicht herausnehmbar und fest im Gebiss eingesetzt. Eine Brücke kann selbstverständlich auch gut mit einer Prothese kombiniert werden, wenn die Voraussetzungen dafür sprechen.
Eine Klebebrücke wird im Prinzip nur auf noch bestehende Zähne aufgeklebt. Diese Sonderform dient besonders der Überbrückung von Defekten der vorderen Zähne bei jungen Patienten.
Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen eingesetzt werden, um fehlende Zähne zu ersetzen. Darauf werden Kronen, Brücken oder der herausnehmbare Zahnersatz (Prothesen) befestigt. Die Implantate erfüllen die gleiche Funktion wie Ihre eigenen natürlichen Zähne.
Die meisten der heute verwendeten Implantate haben die Form einer Schraube. Sie sind entweder zylindrisch oder nach unten dünner werdend wie eine natürliche Zahnwurzel.
Implantate können grundsätzlich nur Patienten eingesetzt werden, deren Knochenwachstum abgeschlossen ist. Eine künstliche Zahnwurzel kann sich während des Wachstums nicht an die Veränderungen im Kiefer anpassen. Auch kann nur ein gesunder und stabiler Kieferknochen der neuen Zahnwurzel Halt geben.
Gegen eine Implantation sprechen weiterhin Knochenerkrankungen, geringe Knochendichte oder wenig Knochensubstanz, die sich nicht mehr aufbauen lässt. Hierüber informiert Sie Ihr Zahnarzt gerne!
Eine Kostenübernahme von Implantaten kann nicht erfolgen. Ausnahmen sind nur in besonders schweren Fällen möglich, z.B. bei größeren Kiefer- und Gesichtsdefekten als Folge von Tumoren oder angeborener Fehlbildungen des Kiefers. In diesen Fällen muss nachgewiesen sein, dass die Eingliederung von herkömmlichem Zahnersatz nicht möglich ist. Für den implantatgetragenen Zahnersatz (Suprakonstruktion) wird der befundbezogene Festzuschuss übernommen.
Wie und wo wird der Heil- und Kostenplan (HKP) zur Genehmigung eingereicht?
Ihr Zahnarzt übermittelt Ihren Heil- und Kostenplan elektronisch an uns.
Wichtig: Bitte denken Sie daran, Ihr Bonusheft bei Ihrem Zahnarzt vorzulegen, damit er Ihren Bonus im Heil- und Kostenplan berücksichtigt.
- Behandlung mit dem Zahnarzt planen
Wenn Ihr Zahnarzt festgestellt hat, dass Sie Zahnersatz benötigen, dokumentiert er den zahnmedizinischen Befund und den geplanten Zahnersatz in einem sogenannten Heil- und Kostenplan (HKP). Dieser beinhaltet die voraussichtlichen Material- und Laborkosten und das zahnärztliche Honorar. - Heil- und Kostenplan von der vivida bkk genehmigen lassen
Ihr Zahnarzt wird den HKP auf elektronischem Weg an uns übermitteln. Sie müssen sich nicht darum kümmern.
Sie erhalten von Ihrem Zahnarzt eine schriftliche Patienteninformation über Ihre geplante Behandlung und die voraussichtlichen Kosten.
Wir prüfen die Behandlungsplanung und setzen Ihren Festzuschuss fest.
Die Genehmigung senden wir ebenfalls auf elektronischem Weg direkt an Ihre Zahnarztpraxis zurück.
Sie erhalten einen schriftlichen Genehmigungs-Bescheid über die Höhe des Festzuschusses. - Zusatzversicherung informieren
Haben Sie eine Zusatzversicherung? Dann kann es bei einer umfangreichen Zahnersatzbehandlung sinnvoll sein, Ihre Patienteninformation vom Zahnarzt und den Genehmigungsbescheid von uns dort einzureichen. - Behandlung
Ihre Behandlung darf erst beginnen, wenn wir den HKP genehmigt haben. Ergibt sich während der Behandlung ein anderer Zahnbefund, muss uns Ihr Zahnarzt dies mitteilen und gegebenenfalls einen neuen, geänderten HKP, genehmigen lassen. Hierüber erhalten Sie von uns einen entsprechenden Änderungsbescheid. - Abrechnung
Es gibt 2 Möglichkeiten:
1. Rechnet der Zahnarzt den genehmigten Festzuschuss über die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) ab, müssen Sie sich um nichts weiter kümmern. Über Ihren Eigenanteil erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt direkt eine Rechnung. Haben Sie eine Zusatzversicherung, reichen Sie Ihre Rechnung direkt dort ein.
2. Haben Sie sich für eine andere Zahnersatzversorgung entschieden? Dann rechnet Ihr Zahnarzt nicht über die KZV ab. Sie erhalten Ihre Gesamtrechnung direkt. Diese reichen Sie uns bitte ein, damit wir Ihnen unseren genehmigten Festzuschuss erstatten können. Haben Sie eine Zusatzversicherung, reichen Sie Ihre Rechnung dort zusätzlich ein.
Zusätzlich zu den Festzuschüssen können Kunden mit geringerem Einkommen einen Anspruch auf 100 Prozent der Kosten zur Regelversorgung beantragen. Hier handelt es sich dann um den sogenannten Härtefall für Zahnersatz.
Wenn Sie die Prüfung des Härtefalles für Zahnersatz wünschen, senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Einkommensunterlagen an uns zurück. Zusätzlich muss uns ein elektronisch übermittelter Heil- und Kostenplan von Ihrer Zahnarztpraxis vorliegen.
Den Antrag auf Härtefall für Zahnersatz finden Sie in unserem Downloadcenter. Zum Downloadcenter