Zahnersatz im Ausland
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Zahnärzte innerhalb der Europäischen Union (EU) in Anspruch zu nehmen. Bei der Entscheidung über eine solche Behandlung sollten Sie auf jeden Fall folgende wichtige Punkte berücksichtigen. So schließen Sie im Nachhinein entstehende Unannehmlichkeiten aus.
Qualität
Wenn Sie eine Behandlung im Ausland planen, sollten Sie sich vergewissern, dass eine hochwertige Qualität der zahnmedizinischen und zahntechnischen Arbeit gesichert ist. Gute Leistungen sind nicht selbstverständlich. Oft zeigt sich, dass die Versorgungsqualität im Ausland (gemessen am deutschen Standard) nicht zufriedenstellend ist. Meist erhalten Sie weder vom Behandler noch vom Zahnlabor eine Erklärung über Art und Qualität der verwendeten Werkstoffe.
Kosten
Für die Behandlung beim Zahnarzt im EU-Ausland erhalten Sie direkt eine Rechnung, die Sie begleichen müssen. Danach reichen Sie die Rechnung bei der vivida bkk ein. Wir erstatten Ihnen dann die Kosten für die Behandlung, die auch in Deutschland erstattungsfähig wären. Die Höchstgrenze der Erstattung richtet sich dabei nach der Ersattungshöhe der gleichen Behandlung im Inland. Alle weiteren Kosten tragen Sie selbst.
Kalkulieren Sie daher genau, um nicht am Ende feststellen zu müssen, dass sich das "Schnäppchen" teurer als gedacht herausstellt. Die deutschen Preise für Zahnersatz liegen etwa im Mittelfeld der EU-Länder.
Denken Sie auch daran, dass Sie neben dem Eigenanteil der zahnärztlichen Behandlung auch die Reise- und Unterbringungskosten selbst tragen müssen. Auch mögliche Folgekosten sollten Sie mit einplanen, denn Zahnersatz ist kein Standardprodukt, welches im Schnellverfahren eingesetzt wird – es muss individuell auf Sie und Ihre Zähne angepasst werden. Es kann daher vorkommen, dass Nachbehandlungen erforderlich sind, für die Sie erneut anreisen müssen – so ist der meist erhoffte Kostenvorteil schnell dahin.
Was tun bei Mängeln am Zahnersatz?
In Deutschland sind Ihre Rechte als Patienten bei Gewährleistungsansprüchen klar geregelt und durchsetzbar. Nach Abschluss der Zahnbehandlung im Ausland haben Sie keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eventuell auftretende Mängel. Auch weiter erforderliche Nachbesserungen oder anderweitige Garantieleistungen nach deutschem Recht entfallen. Da bleibt Ihnen nur die Zahlung aus eigener Tasche oder ein weiterer Besuch des Zahnarztes im Ausland und der Versuch, Ihre Ansprüche nach dortigem Recht durchzusetzen.
Bitte beachten Sie, dass alle geplanten zahnärztlichen Behandlungen im Vorfeld von uns genehmigt werden müssen!