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Datenschutz, Sozialdaten, Datenverarbeitung, DSGVO

Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 DSGVO durch die vivida bkk

Die vivida bkk Betriebskranken- und Pflegekasse erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt Sozialdaten zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen.

Identität des Verantwortlichen

Die vivida bkk, Spittelstraße 50, 78056 Villingen-Schwenningen, 07720 9727-0, info[at]vividabkk.de - Körperschaft des öffentlichen Rechts

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter der vivida bkk, Spittelstraße 50, 78056 Villingen-Schwenningen, datenschutzbeauftragter[at]vividabkk.de

Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage

Die vivida Betriebskranken- und Pflegekasse, verarbeitet, speichert und nutzt Sozialdaten zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags. Damit Sie einen Überblick über die Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegekasse erhalten, stellen wir Ihnen diese in einer übersichtlichen Form zur Verfügung:

1. Krankenkasse

1. Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Gesundheitszustands ihrer Versicherten (§ 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V)

2. Finanzierung der Leistungen und sonstigen Ausgaben durch die Erhebung von Beiträgen bei Arbeitgebern und Mitgliedern (§ 3 SGB V)

3. Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses erforderlichen Daten (§ 284 Abs. 1 Nr. 1 SGB V)

4. Ausstellung des Berechtigungsscheins, der Krankenversichertenkarte und der elektronischen Gesundheitskarte (§ 284 Abs. 1 Nr. 2 SGB V)

5. Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge, deren Tragung und Zahlung und die Durchführung des Sozialausgleichs (§ 284 Abs. 1 Nr. 3 SGB V)

6. Prüfung der Leistungspflicht und der Erbringung von Leistungen an Versicherte, einschließlich der Voraussetzungen von Leistungsbeschränkungen, Bestimmung des Zuzahlungsstatus und Durchführung der Verfahren bei Kostenerstattung, Beitragsrückzahlung und Ermittlung der Belastungsgrenze (§ 284 Abs. 1 Nr. 4 SGB V)

7. Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern (§ 284 Abs. 1 Nr. 5 SGB V)

8. Übernahme der Behandlungskosten für nicht versicherungspflichtige Personenkreise nach § 264 SGB V gegen Kostenerstattung (§ 284 Abs. 1 Nr. 6 SGB V)

9. Beteiligung des Medizinischen Dienstes (§ 284 Abs. 1 Nr. 7 SGB V)

10. Abrechnung mit den Leistungserbringern einschließlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnung (§ 284 Abs. 1 Nr. 8 SGB V)

11. Überwachung der Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Leistungserbringer von Hilfsmitteln (§ 284 Abs. 1 Nr. 9 SGB V)

12. Abrechnung mit anderen Leistungserbringern (§ 284 Abs. 1 Nr. 10 SGB V)

13. Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten (§ 284 Abs. 1 Nr. 11 SGB V)

14. Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von morbiditätsorientierten Vergütungsverträgen (§ 284 Abs. 1 Nr. 12 SGB V)

15. Vorbereitung, Durchführung von Modellvorhaben, Verträgen zu integrierten Versorgungsformen und zur ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen einschließlich der Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen (§ 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V)

16. Durchführung des Risikostrukturausgleichs sowie zur Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen einschließlich der Gewinnung von Versicherten zur Teilnahme daran (§ 284 Abs. 1 Nr. 14 SGB V)

17. Durchführung des Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V)

18. Die Auswahl von Versicherten für Maßnahmen nach § 44 Abs. 4 S. 1 SGB V und nach § 39b SGB V sowie deren Durchführung (§ 284 Abs. 1 Nr. 16 SGB V)

19. Die Überwachung der Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Leistungserbringer von Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 5a SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 16a SGB V)

20. Die Erfüllung der Aufgaben der Krankenkassen als Rehabilitationsträger nach dem SGB IX (§ 284 Abs. 1 Nr. 17 SGB V)

21. Gewinnung von Mitgliedern (§ 284 Abs. 4 SGB V)


2. Pflegekasse

1. Unterstützung von Pflegebedürftigen, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe angewiesen sind (§ 1 Abs. 4 Elftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XI)

2. Finanzierung der Leistungen und sonstigen Ausgaben durch die Erhebung von Beiträgen bei Arbeitgebern und Mitgliedern (§ 1 Abs. 6 SGB XI)

3. Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft (§ 94 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI)

4. Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge (§ 94 Abs. 1 Nr. 2 SGB XI)

5. Prüfung der Leistungspflicht und der Erbringung von Leistungen an Versicherte, sowie die Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen (§ 94 Abs. 1 Nr. 3 SGB XI)

6. Beteiligung des Medizinischen Dienstes (§ 94 Abs. 1 Nr. 4 SGB XI)

7. Abrechnung mit Leistungserbringern und entsprechender Kostenerstattung (§ 94 Abs. 1 Nr. 5 SGB XI)

8. Überwachung der Wirtschaftlichkeit, Abrechnung und Kostenerstattung erbrachter Pflegeleistungen (§ 94 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI)

9. Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen (§ 94 Abs. 1 Nr. 7 SGB XI)

10. Beratung zur Teilhabe sowie Leistungen und Hilfen zur Pflege (§ 94 Abs. 1 Nr. 8 SGB XI)

11. Koordinierung pflegerischer Hilfen, Pflegeberatung sowie Wahrnehmung der Aufgaben in den Pflegestützpunkten (§ 94 Abs. 1 Nr. 9 SGB XI)

12. Statistische Zwecke (§ 94 Abs. 1 Nr. 10 SGB XI)

13. Unterstützung bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen (§ 94 Abs. 1 Nr. 11 SGB XI)


Darüber hinaus kann eine Erhebung, Nutzung, Verarbeitung und Speicherung von Daten seitens der vivida bkk auf Grundlage von ausdrücklichen Einwilligungserklärungen nach Art. 6 Abs. 1a Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 67b Abs. 2 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) erfolgen.

Wir dürfen Ihre Daten, abweichend von den oben genannten Zwecken und Rechtsgrundlagen, ohne vorherige Informationspflicht für andere Zwecke (Zweckänderung) nutzen, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

1. Es handelt sich um eine Maßnahme nach § 82 Abs. 2 SGB X.

2. Eine andere Rechtsgrundlage erlaubt die Zweckänderung ohne Informationspflicht.

3. Es liegt Ihre ausdrückliche Einwilligung vor.

4. Es handelt sich um pseudonymisierte Daten.


Bereitstellung von Sozialdaten

Damit die vivida bkk ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben vollumfänglich wahrnehmen kann, beachten Sie bitte die Mitwirkungspflichten gemäß §§ 60 ff Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I). Danach haben Sie der vivida bkk bestimmte Daten zu Ihrer Person, die für die Erledigung der Sie betreffenden gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Bei fehlender Mitwirkung Ihrerseits kann es zu Verzögerungen oder sogar zu Ablehnungen von Ihnen beantragter Leistungen kommen.

Von diesen Daten ausdrücklich ausgenommen sind freiwillige Angaben, wie Telefonnummer oder E-Mailadresse. Sollten Sie diese Daten nicht zur Verfügung stellen, liegt keine Verletzung einer Mitwirkungspflicht vor und es entsteht Ihnen dadurch kein Nachteil.

Ihre Sozialdaten, welche die vivida bkk erheben, verarbeiten, aufbewahren und nutzen muss, unterliegen den datenschutzrechtlichen Vorgaben des SGB X, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und ab dem 25. Mai 2018 zusätzlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die vivida bkk trägt dafür Sorge, dass das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I gewahrt wird.


Automatisierte Einzelfallentscheidung

Die vivida bkk trifft keine Entscheidungen auf einer automatisierten Verarbeitung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO.


Kategorien von Empfängern

Die vivida bkk übermittelt Sozialdaten auf Grund gesetzlicher Vorschriften des SGB oder anderer Rechtsvorschrift regelmäßig an folgende Empfänger:

  • Träger der Renten- und Unfallversicherung,
  • Bundesanstalt für Arbeit,
  • im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute,
  • Arbeitgeber und Zahlstellen,
  • Versorgungsverwaltung,
  • Leistungserbringer,
  • Wehrbereichsverwaltung,
  • Finanzverwaltung,
  • Übermittlung in Einzelfällen nach §§ 67d ff. SGB X,
  • externe Auftragnehmer entsprechend § 80 SGB X.

Sollte eine Übermittlung an einen Empfänger innerhalb einer Kategorie erfolgen, so werden Sie über den Empfänger informiert, wenn nicht eine der Ausnahmen nach § 82 Abs. 1 und Abs. 2 SGB X oder die Voraussetzung des Art. 13 Abs. 4 DSGVO vorliegt.


Dauer der Speicherung

Für die Verarbeitungszwecke von Sozialdaten gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, welche in den § 110a SGB IV, § 304 SGB V, § 107 SGB XI und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) geregelt sind. Entfällt der Verarbeitungszweck, werden die betreffenden Sozialdaten gelöscht.


Rechte der betroffenen Person bei der Datenverarbeitung

Sie können über die oben genannten Kontaktdaten folgende Rechte ausüben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen:

  • Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 DSGVO i. V. m. § 83 SGB X)
  • Recht auf Berichtung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)

Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung besteht das Recht, diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.


Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden

Sie haben als Betroffener das Recht, sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden zu wenden, die für die vivida bkk zuständig sind:

1. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstr. 30, 53117 Bonn, poststelle[at]bfdi.bund.de oder poststelle[at]bfdi.de-mail.de

2. Bundesamt für Soziale Sicherung, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, poststelle[at]bas.bund.de oder poststelle[at]bas.de-mail.de

Herzlich willkommen bei der vivida bkk!
Ich bin Vivi und freue mich, Ihnen zu helfen.
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