Akupunktur

Eine sanfte Methode zur Linderung von Beschwerden
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Akupunktur, Kostenerstattung, tradionell, alternative Heilmethode, Nadeln, Stechen, chinesische Medizin, Lendenwirbel, Kniegelenke, Gonarthrose

Akupunktur ist eine traditionelle chinesische Heilmethode, die seit Jahrtausenden zur Behandlung verschiedener Beschwerden eingesetzt wird. Durch das Setzen von feinen Nadeln an bestimmten Punkten des Körpers soll die Selbstheilungskraft aktiviert und das allgemeine Wohlbefinden gefördert werden. In der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) geht die Anwendung der Akupunktur von einer »Lebensenergie des Körpers« (Qi) aus, die einen steuernden Einfluss auf alle Körperfunktionen haben soll. Ein gestörter Energiefluss wird für Erkrankungen verantwortlich gemacht. Durch Stiche in auf den Meridianen liegende Akupunkturpunkte soll die Störung im Fluss des Qi behoben werden. Viele Menschen berichten von positiven Effekten.

Häufige Fragen - schnell beantwortet

Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die vivida bkk sind:

  • Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule* oder
  • chronische Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose*.
  • Die Behandlung erfolgt innerhalb von 6 Wochen in 10 Akupunktursitzungen.

*Chronisch bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Beschwerden mindestens sechs Monate vorliegen müssen.

Weitere Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind:

  • Die Nadel muss mindestens 20 Minuten in der Haut bleiben.
  • Nach der ersten 6-Wochen-Periode ist eine erneute Behandlung erst nach 12 Monaten möglich.
  • Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muß eine hochwertige Akupunkturausbildung nachweisen. Gute Kenntnisse in der Schmerztherapie sind eine weitere Voraussetzung.

Die Kosten werden von der vivida bkk übernommen. Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin können dies ganz einfach und bequem über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abrechnen.

Die vivida bkk übernimmt die Kosten nur bei folgenden Erkrankungen:

  •  Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule* oder
  • chronische Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose*.

* Chronisch bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Beschwerden seit mindestens sechs Monaten vorliegen müssen.

Bei Kopfschmerzen oder anderen Erkrankungen als den oben genannten Erkrankungen werden die Kosten für die Akupunktur nicht übernommen! In diesen Fällen handelt es sich um eine private individuelle Gesundheitsleistung, die Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin in Rechnung gestellt wird.
 

Eine Kostenübernahme kann nur erfolgen, wenn die Behandlung durch Ärzte und Ärztinnen mit einer Kassenzulassung durchgeführt wurde. 

Aus diesem Grund können wir die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker oder Heilpraktikerin nicht übernehmen

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