Kostenübernahme für alternative Arzneimittel
Bei alternativen Arzneimitteln handelt es sich überwiegend um verschreibungsfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente aus den Bereichen der Homöopathie, Phytotherapie oder Anthroposophie.
Welche Kosten übernehmen wir?
Die vivida bkk übernimmt für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, auch verschreibungsfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente. Darunter fallen auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel, die z.B. gegen Erkältung oder Übelkeit angewendet werden. Diese Leistungen werden direkt von dem behandelnden Kinder-/Arzt über die Versichertenkarte abgerechnet – ganz einfach und unkompliziert!
Darüber hinaus übernimmt die vivida bkk die Kosten für verschreibungsfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in Höhe von maximal 200 Euro im Kalenderjahr.
Voraussetzung:
Eine ärztliche Verordnung liegt vor.
Bitte beachten Sie:
Diese Kosten rechnet Ihr behandelnder Kinder-/Arzt nicht direkt mit uns ab. Daher sollen Sie den Antrag auf Kostenübernahme bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres bei uns einreichen!
Fragen? Rufen Sie uns an – wir sind gerne für Sie da!
Gut zu wissen:
Für Schwangere übernehmen wir die Kosten für verschreibungsfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente im Rahmen vom MamaKonto bis zu 500 Euro je Schwangerschaft.