Beratung bei Verdacht
Falsche Diagnose, Pfusch im Operationssaal oder ein fehlerhaftes künstliches Gelenk: Wer den Verdacht auf einen Behandlungsfehler hat und deswegen gegen den Arzt vorgehen will, muss es beweisen können.
Unsere spezialisierten und erfahrenen Mitarbeiter helfen Ihnen vertraulich, einen Verdacht auf mögliche Behandlungsfehler oder Pflegefehler zu klären. Wir helfen Ihnen, Behandlungslabläufe richtig einzuschätzen und zu bewerten – dies geschieht unabhängig von möglichen Regressansprüchen unsererseits.
Wir fordern Ihre Unterlagen an
Wenn wir Ihren Verdacht prüfen sollen, fordern wir auf Ihren Wunsch hin ein medizinisches Sachverständigengutachten beim Medizinischen Dienst (MD) an. Mit einer Entbindung von der Schweigepflicht und einer entsprechenden Vollmacht von Ihnen, werden wir hierzu die notwendigen Behandlungsunterlagen einholen.
Wir übernehmen ausserdem sämtlichen Schriftverkehr mit betreffenden Ärzten, Therapeuten oder Krankenhäusern. Selbstverständlich können Sie sämtliche Unterlagen bei uns vor Ort einsehen.
Bitte beachten Sie:
Für materielle Ansprüche (z.B. Verdienstausfall, eigene Behandlungskosten) sowie immaterielle Ansprüche (Schmerzensgeld) gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Es ist daher wichtig, dass Sie bei der Vermutung einer Fehlbehandlung möglichst schnell Verbindung mit uns aufnehmen.
Rufen Sie uns an – wir stehen Ihnen gerne zur Seite!