Junge Familie kocht zusammen

Familienversicherung

Kostenfreier Versicherungschutz für die ganze Familie
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Die kostenfreie Mitversicherung für Ihre ganze Familie

Der Krankenversicherungsschutz Ihrer ganzen Familie ist uns wichtig. Wer sich beitragsfrei mit-versichern kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen wir hierfür benötigen, erfahren Sie hier.

 

Fragen und Antworten zur Familienversicherung

Ihre Familienangehörigen versichern wir gerne beitragsfrei, wenn sie

  • sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
  • nicht hauptberuflich selbstständig tätig sind und
  • nicht anderweitig versichert sind und
  • kein eigenes monatliches Einkommen über 505 Euro, beziehungsweise zusammen mit einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) über 538 Euro haben.
  • Ihren Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Partnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  •  leibliche und adoptierte Kinder bis zu einer bestimmten Altersgrenze
  • Kinder familienversicherter Kinder, 
  • Stiefkinder und Enkel, die in Ihrem Haushalt leben, 
  • Stiefkinder und Enkel, die nicht in Ihrem Haushalt leben, für deren Lebensunterhalt überwiegend Sie sorgen und 
  • Pflegekinder, sofern Sie sie nicht beruflich pflegen. 

Gut zu wissen:

Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Partnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz können auch dann familienversichert werden, wenn sie dauerhaft voneinander getrennt leben. Die Familienversicherung endet dann, wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, beziehungsweise die Ehe für nichtig erklärt oder aufgehoben wird.   

Weiter können auch Pflege-/Adoptionskinder familienversichert werden, wenn das Kind dauerhaft mit den Pflegeeltern in einem gemeinsamen Haushalt lebt. 

Eine beitragsfreie Familienversicherung ist nicht möglich, wenn der Angehörige

  • selbst gesetzlich krankenversichert ist, zum Beispiel aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses,
  •  hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist,
  • versicherungsfrei ist (zum Beispiel Beamte) oder 
  • von der Versicherungspflicht befreit ist.

Dazu gibt es eine Einkommensgrenze für die Familienversicherung. Ihre Angehörigen dürfen kein regelmäßiges Gesamteinkommen haben, das 505 Euro im Monat überschreitet. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 538 Euro monatlich.

Kinder können Sie nur bis zu bestimmten Altersgrenzen familienversichern. Weiterhin gibt es bei Kindern eine Einschränkung, wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Partnerin privat krankenversichert sind.

Kinder können bis zu ihrem 18. Geburtstag in der Familienversicherung versichert werden. Sind sie noch nicht berufstätig, dann bis zu ihrem 23. Geburtstag. Bis zum 25. Geburtstag können sie familienversichert werden, wenn sie:

  • noch zur Schule gehen,
  • eine Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt machen,
  • studieren oder
  • ohne Arbeitsentgelt ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Jugendfreiwilligendienst im Ausland machen.

Hat sich die Ausbildung Ihres Kindes durch einen Wehr- oder Freiwilligendienst verzögert? Dann kann Ihr Kind noch so lange weiter nach dem 25. Geburtstag familienversichert bleiben, wie der Dienst gedauert hat, maximal jedoch ein Jahr.

Behinderte Kinder können dauerhaft familienversichert bleiben, wenn sie auch als Erwachsene nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Die Behinderung muss dafür innerhalb der Altersgrenzen der Familienversicherung eingetreten sein. 

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr gemeinsames Kind beitragsfrei familienversichern, wenn

  • der privat versicherte Partner nicht mit dem zu versichernden Kind verwandt ist
  • Ihr Ehepartner oder Ihre Lebenspartnerin nicht mehr als 5.775,00 Euro regelmäßiges Gesamteinkommen im Monat hat oder
  • Ihr eigenes Einkommen höher ist als das Ihres Ehe- oder Lebenspartners oder Ihrer Partnerin

Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, dann bieten wir Ihnen für Ihre Kinder eine günstige freiwillige Versicherung an. Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

Ja, wenn Ihr Familienmitglied insgesamt regelmäßig mehr Einkommen hat als monatlich 505 Euro, ist keine Familienversicherung möglich. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 538 Euro.

Was zählt zum Gesamteinkommen?

Dazu gehören unter anderem

  • Bruttoentgelt aus einer Beschäftigung (inklusive der zu erwartenden Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld),
  • Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen (zum Beispiel auch Zinserträge aus einmalig gezahlten Leistungen wie Abfindungen und Lebensversicherungen),
  • Renten, auch Hinterbliebenenrenten und ausländische Renten,
  • steuerpflichtige Unterhaltszahlungen.

Nicht dazu zählen Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG, steuerfreie Stipendien sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.

Die beitragsfreie Familienversicherung endet, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Das ist zum Beispiel dann, wenn Ihr Familienangehöriger oder Ihre Angehörige 

  • ein höheres Einkommen als die Einkommensgrenze von monatlich 505 Euro - oder 538 Euro aus einem Minijob hat, 
  • die Altersgrenzen überschreitet, 
  • sich hauptberuflich selbstständig macht und mehr als 505 Euro pro Monat verdient.

Die Familienversicherung endet auch, wenn Sie selbst Ihre Mitgliedschaft bei uns beenden, zum Beispiel durch Kündigung. Liegt Ihnen ein rechtskräftiges Scheidungsurteil vor, endet die Familienversicherung auch. Ihre vorher familienversicherten Angehörigen können sich dann unter Umständen freiwillig bei der vivida bkk weiter versichern. Rufen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!

Grundsätzlich benötigen wir den Antrag auf Aufnahme in die Familienversicherung nebst Einkommensnachweise von Ihnen.

In einigen Fällen benötigen wir noch weitere Unterlagen in Kopie:

Familienversicherung für Angehörige mit nebenberuflicher Selbstständigkeit und/oder andere Einkünfte

Familienversicherung für Pflegekinder/Adoptionspflegekinder

  • Übernahme der Pflegschaft (Urkunde vom Jugendamt/Betreuungsstelle)
  • bei Adoptivpflegekindern die Einwilligung der leiblichen Eltern zur Adoption
  • Adoptionsurkunde

Familienversicherung für Stiefkinder/ Enkel

Erreichen der Altersgrenze 23. Lebensjahr bzw. 25. Lebensjahr

  • eine aktuelle Schul- oder Studienbescheinigung
  • aktuelle Einkommensnachweise der Angehörigen (zum Beispiel aus einer Beschäftigung, selbstständigen Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung)
  • Nachweis der Absolvierung einer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt
  • Nachweis über die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr ohne Entgelt im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes oder Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz  

Verlängerung der Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus

  • Nachweis über einen Wehr- oder Freiwilligendienst, der die Ausbildung unterbrochen hat. Die Verlängerung ist auf die Dauer des Dienstes, beziehungsweise maximal 12 Monate begrenzt.

Familienversicherung für Kinder mit Behinderung ab dem 23. Lebensjahr

  • Nachweis, dass Ihr Kind wegen der Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann (ärztliche Befunde)

Familienversicherung bei privat versicherten Ehe-/Lebenspartnern

  • Abrechnung über monatliche Bezüge und Sonderzuwendungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld des Ehe-/Lebenspartners
  • der aktuellste Einkommenssteuerbescheid des Ehe-/Lebenspartners
  • Zinsbescheinigungen des Ehe-/Lebenspartner

Familienversicherung bei unterschiedlichen Familiennamen

  • Geburtsurkunde des zu versichernden Kindes
  • Heiratsurkunde

In unserem Downloadcenter finden Sie alle erforderlichen Unterlagen oder direkt unter:

Ihre Unterlagen und Fragen können Sie uns gerne über unser Kontaktformular zusenden.

Die vivida bkk ist verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die Familienversicherung weiterhin bestehen bleiben kann. Dies geschieht normalerweise einmal im Jahr. Bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr und bei Ehe- oder Lebenspartnern ab 65 Jahren ist die Prüfung nur alle drei Jahre nötig.

Bitte unterstützen Sie uns mit dem Ausfüllen des Antrages ­­­­- auch wenn es mit einigen Unannehmlichkeiten verbunden ist. Wenn wir keine Antwort von Ihnen erhalten, dann müssen wir die Familienversicherung für Ihre Angehörigen beenden. Das bedeutet, dass diese dann nicht mehr beitragsfrei mitversichert sind, sondern sich selbst versichern müssen. 

Antrag auf Aufnahme in die Familienversicherung 

Ihr Fragen und Ihre Unterlagen können Sie uns ganz einfach und bequem über unser Kontaktformular zusenden. 

Diese Informationen sind sehr wichtig für uns. Daher informieren Sie uns bitte über alle Änderungen, die sich auf die Familienversicherung auswirken können. Auch dann, wenn sich

  • ein Angehöriger erstmals selbst versichert
  • der Familienstand ändert 
  • das Einkommen ändert
Herzlich willkommen bei der vivida bkk!
Ich bin Vivi und freue mich, Ihnen zu helfen.
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