Die häusliche Krankenpflege ermöglicht es Ihnen, bei gesundheitlichen Einschränkungen oder nach einem Krankenhausaufenthalt in Ihrer vertrauten häuslichen Umgebung medizinisch betreut zu werden. Die häusliche Krankenpflege wird direkt bei Ihnen zu Hause durchgeführt und stellt eine wichtige Hilfe für Menschen dar, die vorübergehend oder langfristig Unterstützung benötigen.
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung im Alltag stark eingeschränkt sind, kann Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin häusliche Krankenpflege verordnen.
Häusliche Krankenpflege umfasst:
- Ärztliche Behandlungspflege zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst.
- Unterstützung bei der Grundpflege, z. B. Körperpflege, Ankleiden und Hilfe im Alltag.
- Hauswirtschaftliche Versorgung, wie die Zubereitung von Mahlzeiten und Reinigung.
Wann übernimmt die vivida bkk die Kosten?
Wenn ein Krankenhausaufenthalt notwendig wäre, aber nicht möglich ist.
Wenn durch häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann.
Wie lange kann häusliche Krankenpflege erfolgen?
Häusliche Krankenpflege kann bis zu vier Wochen in Anspruch genommen werden, insbesondere nach einer Krankenhausbehandlung oder bei schwereren Erkrankungen.
Eine ärztliche Verordnung muss vorliegen.
Sprechen Sie uns an!
Die genauen Leistungen und die Höhe der Kostenübernahme können je nach Ihrer individuellen Situation variieren. Wir beraten Sie individuell und klären gemeinsam, welche Leistungen für Sie möglich sind.
- Erkrankte sollen nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause bleiben oder möglichst früh zurückkehren können.
- Die ambulante ärztliche Behandlung soll durch die häusliche Krankenpflege unterstützt und gesichert werden.
- Bei einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung soll die Versorgung für Erkrankte sichergestellt sein.
Die vivida bkk übernimmt dabei für Sie den Großteil der Kosten der häuslichen Krankenpflege. Welche Leistungen im Einzelnen übernommen werden, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab und von der Zielsetzung der häuslichen Krankenpflege.
Möglich sind grundsätzlich:
- Sicherungspflege: Sichert die häusliche Krankenpflege den Erfolg der ärztlichen Behandlung, so werden Kosten für Behandlungspflege übernommen. Dies gilt, solange die Behandlungspflege medizinisch notwendig ist.
- Krankenhausvermeidungspflege: Ersetzt, vermeidet oder verkürzt die häusliche Krankenpflege einen Krankenhausaufenthalt, so werden in der Regel bis zu vier Wochen die Kosten für die Behandlungspflege übernommen. Falls medizinisch erforderlich ist zusätzlich Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung möglich.
- Unterstützungspflege: Sie erhalten Unterstützungspflege, wenn Sie nicht pflegebedürftig sind oder den Pflegegrad 1 haben und wegen schwerer Krankheit oder wegen einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung, auf pflegerische Unterstützung in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung angewiesen sind. Die vivida bkk übernimmt in solchen besonderen Fällen grundsätzlich die Kosten für bis zu vier Wochen.
- Behandlungspflege: Diese dient dazu, die medizinische Versorgung in der eigenen Häuslichkeit sicherzustellen. Zur Behandlungspflege zählen ausschließlich medizinische Hilfeleistungen, die nicht von einem Arzt oder einer Ärztin erbracht werden müssen. Es handelt sich hierbei um Leistungen, wie Verabreichen von Injektionen, Wundversorgung, Verbandswechsel, Blutdruck- oder Blutzuckermessen oder die wöchentliche Bereitstellung von Medikamenten.
- Grundpflege: Diese beinhaltet pflegerische Leistungen im Bereich der Körperpflege (z. B. Waschen, Mund- und Zahnpflege, Toilettengänge), der Ernährung (z. B. Zerkleinern und Anreichen von Speisen) und der Bewegung (z. B. An- und Ausziehen, aus dem Bett aufstehen).
- HauswirtschaftlicheVersorgung: Diese betrifft die notwendigen Aufgaben im Haushalt. Es handelt sich hier zum Beispiel um die Zubereitung von Mahlzeiten, das Einkaufen oder die Reinigung der Wohnung.
Behandlungs- und Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung müssen ärztlich verordnet werden. Für welche Leistungen die vivida bkk konkret die Kosten übernehmen kann, richtet sich nach der Zielsetzung der Verordnung und wird von uns individuell geprüft.
Versicherte müssen im Kalenderjahr bis zu 2 % ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen (z.B. Arzneimittel, Fahrkosten usw.) erbringen. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt diese Grenze nur 1 %. Bewahren Sie deshalb alle Zuzahlungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit der häuslichen Krankenpflege, auf. Unsere Kundenberater prüfen gerne, ob bei Ihnen die Belastungsgrenze überschritten wurde!
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Befreiung von der Zuzahlung.
Fragen? Rufen Sie uns an – wir sind gerne für Sie da!
Wichtig für Leistungserbringer in der häuslichen Krankenpflege
Sie sind ambulanter Pflegedienst und Leistungserbringer in der häuslichen Krankenpflege? Erfahren Sie mehr über das Abrechnungsverfahren mit der vivida bkk. Informationen zum Abrechnungsverfahren finden Sie hier.
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