Zu den Heilmitteln gehören:
- die Physiotherapie, also Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage oder Massagen,
- die Podologische Therapie (medizinische Fußpflege),
- die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Logopädie),
- die Ergotherapie,
Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin beraten Sie zur Auswahl und zum Umfang der Heilmittel. Sie verordnen, was für Sie medizinisch notwendig ist - auch legen Sie die Behandlungseinheiten fest. Wie viele Therapieeinheiten Sie erhalten, richtet sich nach der Art und Schwere der Erkrankung, eventuelle Begleiterkrankungen und das Ziel der Therapie.
Zugelassene Leistungserbringer finden Sie in der Heilmittelbringerliste des GKV Spitzenverbandes.
Ihre gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Behandlungskosten für die Heilmitteltherapie sowie zehn Euro je Verordnung. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Auch Schwangere haben keine Zuzahlung zu leisten, wenn die Heilmitteltherapie in Zusammenhang mit Schwangerschaftsbeschwerden steht.
Versicherte müssen im Kalenderjahr bis zu zwei Ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen (z.B. Arzneimittel, Fahrkosten usw.) erbringen. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt diese Grenze nur 1%. Bewahren Sie deshalb alle Zuzahlungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Heilmitteln, auf. Unsere Kundenberater prüfen gerne, ob bei Ihnen die Belastungsgrenze überschritten wurde!
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Befreiung von der Zuzahlung.
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