Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel) sind vom Arzt angebotene Leistungen, bei denen kein akuter Behandlungsbedarf besteht oder die nicht medizinisch notwendig sind.
Zu den "IGeL-Leistungen" zählen beispielsweise:
- Vorsorgeuntersuchungen, die über den gesetzlichen Leistungsrahmen hinausgehen (z.B. zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, PSA-Wert-Bestimmung)
- Infusionsbehandlungen bei Tinnitus
- Augenärztliche Zusatzuntersuchungen (z.B. Glaukom, OCT, HRT, optische Biometrie)
- Sport- und reisemedizinische Untersuchungen
- Medizinisch-kosmetische Leistungen (z.B. Entfernung von Tätowierungen, Lidkorrektur, Fettabsaugung)
Welche Kosten übernehmen wir?
Eine Kostenübernahme für "IGeL-Leistungen" durch die vivida bkk ist nicht möglich. Ausgenommen hiervon sind die „IGeL-Leistungen", deren Kostenübernahme wir im Rahmen unserer Satzung geregelt haben. Ihr behandelnder Arzt muss Ihnen „IGeL-Leistungen“ privat in Rechnung stellen. Auch muss er Sie vor Behandlungsbeginn über die voraussichtlich entstehenden Kosten aufklären und Sie darauf hinweisen, dass eine Erstattung der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich ist.
Auf der Website IGel-Monitor können Sie sich über häufig angebotene IGel-Leistungen und deren wissenschaftlich fundierte Bewertung infomieren. Die Plattform bietet Ihnen eine leicht verständliche Entscheidungshilfe, damit Sie sich mit dem nötigen Wissen für oder gegen eine IGel entscheiden können.