Kopforthesen für Babys – Unsere Hilfe in besonderen Fällen
Häufig machen Eltern sich Sorgen, wenn ihr Baby eine Behandlung benötigt. Wir sind für Sie da, um Ihnen und Ihrem Baby zu helfen.
Schädelverformungen – auch Schädelasymmetrien genannt – können bei Babys bereits während der Geburt auftreten, beispielsweise nach einer Stressgeburt. Manchmal verformt sich der Kopf des Kindes auch in den ersten Wochen nach der Geburt, zum Beispiel durch die einseitige Lagerung des Kopfes.
Viele Asymmetrien korrigieren sich in der Regel in den ersten Lebenswochen selbst. In manchen Fällen können sie auch behandlungsbedürftig sein. Bei behandlungsbedürftigen Schädelverformung kann nach ärztlicher Einschätzung eine Kopforthese notwendig werden.
In dem Fall unterstützen wir Sie gerne und übernehmen für Versicherte ab dem 4. und bis zum vollendeten 15. Lebensmonat anteilig die Kosten für eine Kopforthese. Die entsprechende Behandlung mit einer Kopforthese wird auch als Cranio-Helmtherapie bezeichnet.
Bei der Helmtherapie werden individuell angepasste Kunststoffhelme (sogenannte Kopforthesen oder Molding helmets) zur medizinischen Korrektur einer Schädelverformung verwendet. Der optimale Therapiebeginn dafür liegt zwischen dem 4. und 6. Lebensmonat, da in dieser Zeit der Kopf der Babys rasch wächst. Diese Wachstumsphase wird somit zur natürlichen Korrektur genutzt, da der Kopf in den Helm hineinwächst und sich somit seine Form normalisieren kann. Die Behandlung dauert in der Regel zwei bis sechs Monate und wird regelmäßig ärztlich kontrolliert.
Ein verformter Kopf ist nicht nur äußerlich auffällig, er geht oft auch mit Fehlstellungen und einer frühzeitigen Abnutzung der Halswirbelsäule und Kiefergelenke einher. Eine Kopforthese kommt insbesondere dann in Betracht, wenn
- eine konventionelle Therapie, beispielsweise Physiotherapie oder Lagerungswechsel, nicht möglich oder nicht erfolgsversprechend ist.
- ohne eine Kopforthese Folgebehandlungen und langfristige Beeinträchtigungen für das Baby zu erwarten sind.
Die Beurteilung durch eine qualifizierte fachärztliche Praxis bzw. eine Fachklinik für Orthopädie ist daher im Vorfeld der Versorgung mit einer Kopforthese besonders wichtig.
Das entscheidet entweder eine spezialisierte orthopädische Fachklinik oder eine fachärztliche Praxis für Orthopädie. Ist die Behandlung medizinisch notwendig, erhalten Sie dort eine Verordnung für dieses besondere Hilfsmittel. Die Behandlung muss die entsprechenden Vorgaben nach den aktuellen medizinischen Standards erfüllen. Die Kopforthese muss dabei als Hilfsmittel natürlich auch den nach dem Stand der Medizin anzulegenden Qualitätsanforderungen entsprechen.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie zunächst 750 Euro für die Versorgung mit einer Kopforthese. Wird die Behandlung im medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen, so erhalten Sie im zweiten Schritt weitere 750 Euro. Wir übernehmen somit bis zu 1500 Euro für die Behandlung mit einer Kopforthese.
Wichtig für Sie:
Die Kostenübernahme muss immer vor Beginn der Behandlung bei uns beantragt werden. Für die Prüfung der medizinischen Voraussetzung benötigen wir vor Beginn der Behandlung
- eine ärztliche Verordnung,
- einen 3D-Scan des Kopfes sowie
- einen Kostenvoranschlag.
Für die zweite Erstattung ist
- der medizinische Abschlussbericht zur Behandlung sowie
- die Rechnung mit Empfangsbestätigung bei uns vorzulegen.
Die notwendigen Unterlagen zur Erstattung benötigen wir bis spätestens 6 Monate nach Abschluss der Behandlung.