Kostenerstattung

Die Wahl des Kostenerstattungs-Verfahrens
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Kostenerstattung, Privatrechnung, eGK, Gesundheitskarte, Privatpatient

Alle Informationen zur Kostenerstattung

Neben dem üblichen Verfahren, wonach Sie mit Ihrer Versichertenkarte alle medizinisch notwendigen Leistungen erhalten, können Sie auch das Kostenerstattungs-Verfahren wählen. Dabei übernehmen Sie die Kosten zunächst selbst und lassen sich dann einen Teil davon erstatten.

Alles auf einen Blick

Mit Vorlage Ihrer Versichertenkarte werden alle medizinisch notwendigen Behandlungsmaßnahmen durch den Leistungserbringer direkt mit uns abgerechnet. Sie haben lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile und Zuzahlungen zu entrichten. Beim Kostenerstattungs-Verfahren werden Ihnen alle Behandlungsmaßnahmen vom Leistungserbringer privat in Rechnung gestellt. Diese Privat-Rechnungen reichen Sie zur Erstattung der Kassensätze dann bei uns ein.

  • Sie erhalten eine Behandlung als Privatpatient.
  • Sie können die Wahl des Kostenerstattungs-Verfahrens auf bestimmte Leistungsgebiete, z.B. auf ambulante Behandlung, zahnärztliche Versorgung inklusive Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlung, Parodontose- und Kieferbruchbehandlung, stationäre Behandlung und/oder Arznei-, Heil- und Hilfsmittel beschränken.
  • Unsere Erstattung erfolgt regulär in Höhe von 25 Prozent der ausgewiesenen privatärztlichen ambulanten Rechnungslegung und abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile und Zuzahlungen. Diese macht in den meisten Fällen nur einen Bruchteil der tatsächlich berechneten Kosten aus.
  • Erstattungen können wir grundsätzlich nur dann vornehmen, wenn es sich um zugelassene Vertragsleistungen handelt, die von einem Leistungserbringer mit bestehender Kassenzulassung erbracht wurden.
  • Vom ermittelten Erstattungsbetrag erheben wir einen Verwaltungskostenabschlag in Höhe von fünf Prozent (maximal 40 Euro).

Wichtige Information für Sie:

  • An die Wahl des Kostenerstattungs-Verfahrens sind Sie mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden. Das bedeutet: Sie können die Wahl der Kostenerstattung jederzeit beenden, sofern Sie mindestens ein Kalendervierteljahr teilgenommen haben.
  • Hilfsmittel, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen sowie Psychotherapien sollten Sie vor Inanspruchnahme unbedingt bei uns wegen eines Kostenvoranschlags beantragen. Wir können ansonsten keine Kostenbeteiligung garantieren.

Bitte entscheiden Sie sich nur dann für das Kosten-Erstattungsverfahren, wenn die für Sie entstehenden und nicht unerheblichen Rest- und Differenzkosten durch entsprechende Zusatzversicherungen lückenlos abgedeckt sind. Lassen Sie sich zum Kosten-Erstattungsverfahren unbedingt über alle für Sie relevanten Aspekte umfangreich von uns beraten, bevor Sie sich dafür entscheiden!


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