Krankenhausaufenthalt
Manchmal lässt er sich nicht vermeiden – der Krankenhausaufenthalt. Ist er planbar, erspart Ihnen eine gute Vorbereitung einigen Stress und hilft, schneller gesund zu werden. Die vivida bkk steht Ihnen in solch einer Situation zur Seite. Unsere speziell geschulten Mitarbeiter beraten Sie bereits im Vorfeld eines geplanten Krankenhausaufenthalts ausführlich. Gerne benennen wir Ihnen auch geeignete Kliniken. Zögern Sie nicht – und rufen Sie uns an.
Gerne helfen wir Ihnen persönlich bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus - zögern Sie nicht und rufen Sie uns an! Wenn Sie sich lieber direkt über das Internet informieren möchten, dann nutzen Sie doch die Angebote der vivida bkk. Auf der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus steht Ihnen unsere Krankenhaussuche zur Verfügung. Hier können Sie sich nach einer Einrichtung in einer bestimmten Region oder nach bestimmten Spezialgebieten erkundigen. Nutzen Sie den unten aufgeführten Klinikfinder.
Als weitere Suchfunktion steht Ihnen der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entwickelte „Bundes Klinik Altas“ zur Verfügung.
Das Entlassmanagement ist Bestandteil Ihrer Krankenhausbehandlung. Es sieht im Anschluss Ihres stationären oder teilstationären Aufenthaltes eine bedarfsgerechte und lückenlose Versorgung vor. Die erforderlichen Maßnahmen werden im Entlassplan festgehalten und durch das Krankenhaus - soweit notwendig in Zusammenarbeit mit uns, so früh wie möglich eingeleitet.
Welche Unterstützung können Sie vom Krankenhaus erwarten?
- Das Krankenhaus kann neben der Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege oder Soziotherapie verordnen.
- Das Krankenhaus nimmt Kontakt mit uns auf, wenn eine Unterstützung, z. B. bei genehmigungspflichtigen Leistungen durch uns notwendig wird, damit wir gemeinsam Ihre Anschlussversorgung organisieren können - vorausgesetzt Sie haben Ihre Einwilligung dazu gegeben.
- Entlassbrief mit allen Informationen, die für Ihre Weiterbehandlung und Anschlußbehandlung nötig sind
- Weiter erhalten Sie einen Medikamentenplan - sofern eine weitere Medikamenteneinnahme erforderlich ist.
Versicherte müssen im Kalenderjahr bis zu zwei Prozent ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen (z.B. Arzneimittel, Fahrkosten usw.) erbringen. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt diese Grenze nur ein Prozent. Bewahren Sie deshalb alle Zuzahlungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Heilmitteln, auf. Unsere Kundenberater prüfen gerne, ob bei Ihnen die Belastungsgrenze überschritten wurde!
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Befreiung von der Zuzahlung.
Fragen? Rufen Sie uns an – wir sind gerne für Sie da!
Hinweis für Krankenhäuser und Reha-Kliniken:
Für Verordnungen oder Anträge im Rahmen des Entlassmanagements wenden Sie sich bitte an unser Team Gesundheitsbegleitung unter Telefon 07720 9727-15950.
Erreichbarkeit ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr.
Oder schreiben Sie direkt eine E-Mail.
Hier können Sie sich ausführlich über die Leistungen einer Klinik informieren.