Krankenhausaufenthalt

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Krankenhausaufenthalt

Manchmal lässt er sich nicht vermeiden – der Krankenhausaufenthalt. Ist er planbar, erspart Ihnen eine gute Vorbereitung einigen Stress und hilft, schneller gesund zu werden. Die vivida bkk steht Ihnen in solch einer Situation zur Seite. Unsere speziell geschulten Mitarbeiter beraten Sie bereits im Vorfeld eines geplanten Krankenhausaufenthalts ausführlich. Gerne benennen wir Ihnen auch geeignete Kliniken. Zögern Sie nicht – und rufen Sie uns an.

Auf einen Blick:

Gerne helfen wir Ihnen persönlich bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus - zögern Sie nicht und rufen Sie uns an! Wenn Sie sich lieber direkt über das Internet informieren möchten, dann nutzen Sie doch die Angebote der vivida bkk. Auf der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus steht Ihnen unsere Krankenhaussuche zur Verfügung. Hier können Sie sich nach einer Einrichtung in einer bestimmten Region oder nach bestimmten Spezialgebieten erkundigen. Nutzen Sie den unten aufgeführten Klinikfinder.

Als weitere Suchfunktion steht Ihnen der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entwickelte „Bundes Klinik Altas“ zur Verfügung.

Das Entlassmanagement ist Bestandteil Ihrer Krankenhausbehandlung. Es sieht im Anschluss Ihres stationären oder teilstationären Aufenthaltes eine bedarfsgerechte und lückenlose Versorgung vor. Die erforderlichen Maßnahmen werden im Entlassplan festgehalten und durch das Krankenhaus - soweit notwendig in Zusammenarbeit mit uns, so früh wie möglich eingeleitet.

Welche Unterstützung können Sie vom Krankenhaus erwarten?

  • Das Krankenhaus kann neben der Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege oder Soziotherapie verordnen. 
  • Das Krankenhaus nimmt Kontakt mit uns auf, wenn eine Unterstützung, z. B. bei genehmigungspflichtigen Leistungen durch uns notwendig wird, damit wir gemeinsam Ihre Anschlussversorgung organisieren können - vorausgesetzt Sie haben Ihre Einwilligung dazu gegeben.
  • Entlassbrief mit allen Informationen, die für Ihre Weiterbehandlung und Anschlußbehandlung nötig sind
  • Weiter erhalten Sie einen Medikamentenplan - sofern eine weitere Medikamenteneinnahme erforderlich ist.

Selbstverständlich übernehmen wir ebenso die medizinisch notwendigen Kosten für ärztliche und pflegerische Behandlung, Operationen, Medikamente, Unterkunft und Verpflegung.

Ihre gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.

Versicherte müssen im Kalenderjahr bis zu zwei Prozent ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen (z.B. Arzneimittel, Fahrkosten usw.) erbringen. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt diese Grenze nur ein Prozent. Bewahren Sie deshalb alle Zuzahlungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Heilmitteln, auf. Unsere Kundenberater prüfen gerne, ob bei Ihnen die Belastungsgrenze überschritten wurde!

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Befreiung von der Zuzahlung.

Fragen? Rufen Sie uns an – wir sind gerne für Sie da!

Hinweis für Krankenhäuser und Reha-Kliniken:

Für Verordnungen oder Anträge im Rahmen des Entlassmanagements wenden Sie sich bitte an unser Team Gesundheitsbegleitung unter Telefon 07720 9727-15950.
Erreichbarkeit ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr.
Oder schreiben Sie direkt eine E-Mail.

Hier können Sie sich ausführlich über die Leistungen einer Klinik informieren. 

Nutzen Sie den Klinikfinder

Mit unserem Klinikfinder können Sie ganz bequem die Klinik in Ihrer Nähe finden:

  1. Geben Sie Ihre PLZ oder Ort, maximale Entfernung und wählen Sie bei Bedarf Diagnose/Fachabteilung etc. an.
  2. Klicken Sie auf Suche.
  3. Ihr Sucherergebnis öffnet sich in einer neuen Registerkarte.


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Ich bin Vivi und freue mich, Ihnen zu helfen.
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