Begleitperson im Krankenhaus

"Rooming-in" - die Mitaufnahme einer Begleitperson bei Kindern
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Mitaufnahme Begleitperson, Krankenhaus, Kind, stationär, Kostenübernahme

Wenn Ihr Kind im Krankenhaus stationär behandelt werden muss, kann die Anwesenheit der Eltern den Genesungsprozess sehr fördern. Viele Krankenhäuser bieten deshalb die stationäre Mitaufnahme der Eltern oder "Rooming-in bei Kindern" an.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Ihr stationär aufgenommenes Kind ist bei der vivida bkk versichert.
  • Es handelt sich nicht um einen Schul- oder Kindergartenunfall. Hier ist die Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner.
  • Die kleine Patientin oder der kleine Patient ist nicht älter als 6 Jahre.
  • Ist Ihr Kind  über 6 Jahre alt, müssen Sie vor der Krankenhausaufnahme schriftlich einen formlosen Antrag bei uns stellen. Bitte reichen Sie Ihrem Antrag eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mit der medizinischen Begründung bei.

 

Wer übernimmt die Kosten für den Krankenhausaufenthalt?

Die vivida bkk übernimmt die Kosten für den Krankenhausaufenthalt für Sie und Ihr stationär aufgenommenes Kind zu 100 Prozent. Sie müssen keine gesetzlichen Zuzahlungen leisten. Das Krankenhaus rechnet diese Kosten in der Regel direkt mit uns über die Versichertenkarte Ihres Kindes ab.

Bei Unterbringung außerhalb des Krankenhauses erstatten wir Ihnen die Übernachtungskosten anteilig.

 

Und für den Verdienstausfall?

Wenn Sie Ihr Kind zu einer stationären Krankenhausbehandlung begleiten und Ihnen dadurch ein Verdienstausfall entsteht, können wir Ihnen diesen im Rahmen des Kinderkrankengeldes

erstatten. Diese Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Sie sind bei der vivida bkk mit Anspruch auf Krankengeld versichert.
  • Sie begleiten Ihr Kind ins Krankenhaus und müssen daher Ihrer Arbeit fernbleiben und erhalten kein Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber.
  • Ihr stationär aufgenommenes Kind ist gesetzlich versichert
  • Ihr Kind ist jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen.
  • Sie haben eine ärztliche Bescheinigung des Krankenhauses erhalten, in der zusätzlich die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson bestätigt wird.

Viele weitere Informationen zum Thema Kinderkrankengeld finden Sie hier:


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