Mutter-/Vater-Kind-Kur

Wir unterstützen junge Familien
  1. Startseite
  2. Leistungen
  3. Leistungen von A bis Z
  4. Mutter-Vater-Kind-Kur
Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur, Kur, Kind, Familie, Stationär, Gesundheit, anerkannte Kurorte, Anerkannte Kurorte, Kurorte, mutterkind urlaub, Kuraufenthalt, Mutter/Vater Kur, rehaantrag, Kurantrag, Mütterkur, Väterkur, Rehahäuser, Rehaeinrichtungen, Familienkur, kurantrag Kuraufenthalt, Katalog reha, Rhea, Katalog Kureinrichtungen, reah, Reah, Katalog Mutter Kind Kur, Rheaklinik, Stationery kur, rehabilitationskuren, Kurorte, kurorte, Kurangebot, Erholungsmaßnahmen, KurKostenbeteiligung, Kurantrag stellen, Kinderkur, Familienkur, anerkannte kurorte, Kuraufenthalt, Rehaantrag, mutter-kund-, mutter-kund-kur, Rehamassnahmen, Rehaantragsformular, Rahabilitation, Kureinrichtungen, Rehaeinrichtungen, kuraufenthalt, Rehaantrag kinder, Eltern-Kind-Kur, Kindkur

Unser Therapieangebot: Mutter-/Vater-Kind-Kur

Die Mutter- oder Vater-Kind-Kur ist Hilfe zur Selbsthilfe, damit Sie mit geringeren körperlichen Beschwerden, mit neuem Mut und versehen mit ärztlichen Anweisungen und guten Ratschlägen die Belastungen des Alltags besser meistern können. Dazu gibt es bei der Kur ein individuelles Therapieangebot. Es geht allerdings nicht nur um die Gesundheit von Mutter oder Vater, sondern es werden, wenn nötig, auch die Kinder behandelt. In der Regel dauert sie drei Wochen.

Alles auf einen Blick:

Grundsätzlich können alle Mütter oder Väter, die Kinder erziehen, eine Mutter-/Vater-Kind-Kur beantragen, wenn

  • bei Mutter oder Vater eine Kurbedürftigkeit vorliegt und der Arzt eine Kur befürwortet und entsprechend attestiert
  • eine Versorgung des Kindes/der Kinder zu Hause ausgeschlossen, bzw. die Trennung vom Elternteil unzumutbar ist
  • bei dem Kind/den Kindern aus ärztlicher Seite eine Behandlungsbedürftigkeit vorliegt.

Die vivida bkk übernimmt die Kosten der Mutter-/Vater-Kind-Kur und der mitreisenden Kinder. Die Kosten rechnen wir direkt mit der Einrichtung ab.

Sie zahlen lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen von 10 Euro je Kalendertag an die Einrichtung. Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Lebensjahr von der Zuzahlung befreit.

Versicherte müssen im Kalenderjahr bis zu 2% ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen (z.B. Arzneimittel, Fahrkosten, usw.) erbringen. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt diese Grenze nur 1%. Bewahren Sie deshalb alle Zuzahlungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Heilmitteln, auf. Unsere Kundenberater prüfen gerne, ob bei Ihnen die Belastungsgrenze überschritten wurde!

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Befreiung von der Zuzahlung.

Fragen? Rufen Sie uns an – wir sind gerne für Sie da!

Weil die Praxis zeigt, dass es häufig unklare oder falsche Erwartungshaltungen gibt, die im Antragsprozess oder bei der Durchführung der Maßnahme zu Missverständnissen und Enttäuschungen führen können, bitten wir Sie uns anzurufen, damit wir alle Details besprechen können. Wir werden Ihnen dann den für Sie passenden Antrag mit allen erforderlichen Bestandteilen zuschicken.

Im Rahmen von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen oder auch Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren ist die vivida bkk starker Partner von diversen Kurhäusern, Kurkliniken und Rehakliniken in denen Sie von Fachpersonal rundum gut betreut werden. Gerne helfen wir Ihnen persönlich bei der Suche nach einem geeigneten Kurhaus - zögern Sie nicht und rufen Sie uns an!


Kunden empfehlen

Weil Ihre Empfehlung sich lohnt.

Teilen Sie doch einfach Ihre gute Erfahrung mit der vivida bkk und empfehlen Sie Ihre Familie und Ihren Freundes- und Bekanntenkreis an uns weiter. Als kleines Dankeschön erhalten Sie für jeden neu geworbenen Kunden eine Prämie in Höhe von 25 Euro.
 

Jetzt Prämie sichern

Herzlich willkommen bei der vivida bkk!
Ich bin Vivi und freue mich, Ihnen zu helfen.
Zur Startseite