Welche Kosten übernehmen wir?
Die vivida bkk übernimmt bis zum vollendeten 22. Lebensjahr die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Hierunter fallen die Pille, die Mini-Pille, Hormonspirale, Dreimonatsspritze, Hormonimplantat, Verhütungspflaster oder der Vaginalring. In einigen Fällen, sind Hormonpräparate nicht nur zur Verhütung zugelassen, sondern auch zur Therapie von anderen Krankheiten, wie z. B. Akne. Stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt in diesem bestimmten Fall ein Kassenrezept aus, übernehmen wir die Kosten dafür. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Vorliegen eines entsprechenden Krankheitsbildes und das die zuvor durchgeführten lokalen Therapien nicht angeschlagen haben.
Wichtig zu wissen: Berücksichtigen Sie bitte, dass Sie ab dem 18. Geburtstag die gesetzliche Zuzahlung leisten müssen.
Welche Zuzahlungen müssen Sie leisten?
Ihre gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens fünf und maximal zehn Euro. Sie müssen allerdings nie mehr als den eigentlichen Medikamentenpreis entrichten. Kostet Ihr Arzneimittel unter fünf Euro tragen Sie die Kosten in voller Höhe. Ihre Zuzahlung müssen Sie für jedes Medikament zahlen und nicht für jede Verordnung. Es werden auch einige Arzneimittel zuzahlungsfrei angeboten - fragen Sie hierzu bitte in der Apotheke nach. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit.
Wo liegt Ihre Belastungsgrenze?
Versicherte müssen im Kalenderjahr bis zu zwei Prozent ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen (z.B. Arzneimittel, Fahrkosten usw.) erbringen. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt diese Grenze nur ein Prozent. Bewahren Sie deshalb alle Zuzahlungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Heilmitteln, auf. Unsere Kundenberater prüfen gerne, ob bei Ihnen die Belastungsgrenze überschritten wurde!
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Befreiung von der Zuzahlung.