Ärztliche Früherkennungsuntersuchungen
Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung von Erkrankungen und Entwicklungsstörungen von Neugeborenen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es, festzustellen, ob ein Kind sich gesund und altersgerecht entwickelt. Auf diese Weise können Krankheiten und Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Ihr Kind steht bei uns im Mittelpunkt – von Anfang an!
Die Vorsorgeuntersuchungen sind für die Gesundheit von Kindern unerlässlich. Deshalb erinnern wir Eltern per Brief über bevorstehende Untersuchungen (ab U4 – J1) und motivieren Kinder mit altersspezifischen Geschenken. Bei allen Untersuchungsterminen wird die Kinderärztin bzw. der Kinderarzt Sie nach Besonderheiten und Ihren Beobachtungen fragen. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Fragen und Bedenken mitzuteilen.
Bei dieser Untersuchung gilt das Interesse unter anderem dem Ernährungszustand des Kindes. Viele Kinderärztinnen und Kinderärzte nutzen die U3 gerne dazu, die Eltern zu beraten. Auch das Hörvermögen sowie die Augenreaktionen werden getestet. Die Hüftgelenke werden auf mögliche Fehlstellungen hin untersucht.
In dieser Untersuchung stehen die altersgemäßen Entwicklungen der Reaktionsfähigkeit und die Sprachentwicklung im Mittelpunkt: Blickkontakt, Lächeln, Lachen, Reaktion auf Zurufe der Eltern, Interesse an angebotenem Spielzeug und die Überprüfung der Feinmotorik gehören dazu. Außerdem wird das Bewegungsverhalten des Kindes geprüft.
Die Vorsorge-Untersuchung bei der Kinderärztin oder beim Kinderarzt trägt in diesem Alter dazu bei, die körperlichen Entwicklungen zu kontrollieren. Außerdem gilt das Augenmerk der Feinmotorik und der Körperbeherrschung der Kleinen. Auch die Sehfähigkeit und das Hörvermögen werden erneut untersucht.
Bei dieser Untersuchung stehen neben der geistigen und körperlichen Entwicklung Ihres Kindes die Beweglichkeit und Geschicklichkeit im Vordergrund. Bei der U7 befasst sich Ihre Kinderärztin oder der Kinderarzt insbesondere damit, wie viel Ihr Kind spricht und was es schon verstehen kann. Weitere Themen sind mögliche Schwierigkeiten im Verhalten Ihres Kindes, z.B. Probleme mit dem Ein- oder Durchschlafen.
Kurz vor Ende der Kindergartenzeit steht noch einmal eine Untersuchung an. Diesmal testet die Ärztin bzw. der Arzt die Aufnahme- und Sehfähigkeit, die Sprachentwicklung und die Bewegung Ihres Kindes. Außerdem befasst sich der Arzt mit dem sozialen Verhalten Ihres Kindes, seinen Interessen und seinem Verständnis für Zusammenhänge.
Was ist die J1-Untersuchung und warum ist diese so wichtig?
Diese Untersuchung bietet noch einmal die Gelegenheit, den allgemeinen Gesundheitszustand, den Impfstatus und die Entwicklungen insgesamt zu untersuchen. Des Weiteren werden der Blutdruck, besondere familiäre Situationen, die schulische Entwicklung, das Gesundheitsverhalten und die Motorik erfasst. Die Pubertätsentwicklung und das Sexualverhalten werden ebenfalls besprochen. Nutzen Sie diese Vorsorgeuntersuchungen – zum Wohle Ihres Kindes!
Wann sollte Ihr Kind zur J1-Untersuchung?
Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung von Erkrankungen und Entwicklungsstörungen von Jugendlichen. Ziel ist es, festzustellen, ob ein Jugendlicher sich gesund und altersgerecht entwickelt. Auf diese Weise können Krankheiten und Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Ihr Kind steht bei uns im Mittelpunkt – von Anfang an!
Welche Kosten übernehmen wir?
Legen Sie einfach Ihre Versichertenkarte bei dem behandelnden Arzt vor – er rechnet die Kosten dann direkt mit uns ab.
Was ist die M1-Untersuchung?
Welche Symptome sind während der Periode normal? Wie entscheide ich mich für ein Verhütungsmittel? Welche Vorsorgeuntersuchungen sollte ich durchführen? Diese und viele andere Fragen beschäftigen Mädchen und junge Frauen in der Pubertät. Oft recherchieren die Heranwachsenden dann in den sozialen Netzwerken und finden Informationen, die entweder falsch oder verwirrend sein können. Die M1- Untersuchung ist eine spezielle Mädchensprechstunde, die junge Frauen über die Hauptgrundrisiken rund um psychische Probleme, ungewollte Schwangerschaften, sexuell übertragbare Krankheiten sowie Essstörungen und Adipositas aufklären und beraten soll.
Wann kann die M1-Untersuchung in Anspruch genommen werden?
Analog zur Jugenduntersuchung „J1“ kann die neue „M1“-Untersuchung bei teilnehmenden Gynäkologinnen und Gynäkologen in Anspruch genommen werden.
Welche Kosten übernehmen wir?
Legen Sie einfach Ihre Versichertenkarte bei dem behandelnden Arzt vor – er rechnet die Kosten dann direkt mit uns ab.
Ihr gesetzlicher Anspruch auf eine Untersuchung zur Hautkrebsvorsorge besteht generell erst ab dem 35. Lebensjahr. Wir bieten Ihnen mehr. Im Rahmen der erweiterten Vorsorgeuntersuchung erhalten Sie Ihre Hautkrebsvorsorge in Form eines Hautkrebs-Screenings bereits ab dem 15. Lebensjahr. Sie können diese Untersuchung alle zwei Jahre für sich nutzen.
Ihre Vorteile:
- Hautkrebs-Screening bereits ab dem 15. Lebensjahr alle zwei Jahre
- Erweiterter Untersuchungsumfang der Auflichtmikroskopie – für Sie kostenfrei
- Qualitätsgesicherte und fachgerechte Untersuchung durch Ihre Hautärztin oder Ihren Hautarzt
- Keine Zuzahlungen
Bitte beachten Sie:
- Die Kosten Ihrer Behandlung können wir nur übernehmen, wenn der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin an unserem Vertrag teilnimmt.
- Bitte sprechen Sie vor Beginn der Behandlung mit dem behandelnden Hautarzt oder der behandelnden -ärztin bzw. dem behandelnden Dermatologen oder der behandelnden Dermatologin darüber.
- Bitten lassen Sie sich keine Privatrechnungen ausstellen, eine Rückerstattung dieser Rechnung ist nicht möglich.
Sie haben Interesse? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne zu den Teilnahmebedingungen.
Kinderzähne von Anfang an zu schützen ist die wichtigste Voraussetzung dafür, auch im Alter noch von gesunden Zähnen zu profitieren. Neben der Mundhygiene zu Hause braucht es dafür einen zweiten Baustein: Die Früherkennungsuntersuchungen und regelmäßigen Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen durch den Zahnarzt.
Bereits zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat stehen Ihrem Kind drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung. Die erste Untersuchung findet im 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat, die zweite vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat und die dritte vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat statt. Diese Untersuchungen sollen insbesondere das Auftreten frühkindlicher Karies – auch „Nuckelflaschenkaries“ genannt – vermeiden. Zusätzlich zu diesen Untersuchungen hat Ihr Kind noch zweimal je Kalenderjahr Anspruch auf eine Anwendung von Flouridlack zur Zahnschmelzhärtung. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind bei den eigenen Vorsorgeuntersuchungen mit zum Zahnarzt zu nehmen. So kann es sich an die Besuche in der Zahnarztpraxis gewöhnen. Im Rahmen der Untersuchungen klärt der Zahnarzt Sie und Ihren Nachwuchs spielerisch darüber auf, was es bei der Zahnpflege zu beachten gilt
Auch das Thema Ernährung steht im Vordergrund. Denn das Bewusstsein für eine gesunde Ernährung ist für die ganze Familie ein wichtiges Thema und auch für gesunde Zähne eine wichtige Grundlage!
Im Alter zwischen ca. 3 und 6 Jahren stehen Ihrem Kind drei weitere zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zu. Zwischen den Terminen müssen jeweils 12 Monate liegen.
- vom 34. bis 42. Lebensmonat (ca. 3 bis 3 ½ Jahre)
- vom 49. bis 52. Lebensmonat (4 bis 5 Jahre)
- vom 60. bis 72. Lebensmonat (5 bis 6 Jahre)
Eine zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung beinhaltet folgende Schritte:
- Mundhöhlen-Untersuchung
- Karies-Risiko-Einschätzung
- Beratung Mundhygiene und Ernährung
- Gebisszustands-Kontrolle und eventuelle Überweisung an einen Kieferorthopäden
- Eventuelle Empfehlung einer Fluoridierung durch spezielle Zahnpasta oder Tabletten
Im Anschluss an die Früherkennungsuntersuchungen stehen Ihrem Kind im Alter von 6 bis 17 Jahren weitere Maßnahmen im Rahmen der so genannten Individualprophylaxe zur Verfügung. Sie beginnen mit der Erstellung eines Mundhygienestatus und der Aufklärung über Ursachen von Karies mit praktischen Übungen von Mundhygienetechniken. Gegebenenfalls erfolgt als begleitende Maßnahme eine lokale Fluoridierung der Zähne.
Zum Schutz bestimmter Backenzähne Ihrer Kinder erstatten wir Ihnen einmalig die Versiegelung der kariesfreien Zähne im bleibenden Gebiss (Zähne 4 und 5) mit maximal 15 Euro je Zahn. Die Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren erfolgt mit aushärtenden Kunststoffen. So haben Kinder einen extra Schutz für ihre bleibenden Zähne.
Bitte beachten Sie:
- Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Durchführung der Maßnahme bei einem Vertragszahnarzt oder Vertragskieferorthopäden.
- Bitte reichen Sie uns die Rechnung im Original bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres ein.
Die Vorsorgeuntersuchung wird bei 12- bis 17-jährigen halbjährlich in das Zahn-Bonusheft eingetragen. Das Bonusheft ist beim Zahnarzt erhältlich und dient später als Nachweis für einen Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz. In das Bonusheft werden daher auch die jährlichen Vorsorgeuntersuchungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres eingetragen.
Elektronisches Kinderuntersuchungsheft (eU-Heft)
Hier erhalten Sie Informationen zum elektronischen Kinderuntersuchungsheft (eU-Heft)
Starke Kids – Vorsorge bis zum 17. Lebensjahr
Exklusives Premiumvorsorgeprogramm
Zusammen mit dem Berufsverband der Kinder und Jugendärzte unterstützen wir die gesunde Entwicklung Ihres Kindes. In Ergänzung zu den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen bietet das Programm erweiterte Vorsorgeleistungen für Kinder bis 17 Jahre an.
Weitere Informationen
Besuchen Sie auch unser Portal BKK Family Plus. Dieses Portal bündelt alle Informationen für werdende Eltern und junge Familien in einer aufregenden, aber auch anstrengenden Zeit. So erhalten Sie einen Überblick über alle Leistungen, die wir Ihnen über den gesetzlichen Standard hinaus bezahlen. Ein großes PLUS für Sie und Ihre Familie.