Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Neben der medizinischen Vorsorge ist es auch wichtig, für unvorhersehbare Ereignisse wie beispielsweise einen Unfall, Herzinfarkt oder Schlaganfall die rechtlichen Stellvertretungen und seinen eigenen Willen festzuhalten. Die Vorsorgevollmacht regelt, wer stellvertretend für Sie handeln darf, in einer Patientenverfügung können Sie regeln, dass beispielsweise nur die medizinischen Maßnahmen ergriffen werden, die auch Ihrem Willen entsprechen.
Vorlagen und Textbausteine zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.
Unser Mitarbeiter berichtet
über seine private Erfahrung:
Glück im Unglück
Was zunächst theoretisch klingt, kann sehr schnell Wirklichkeit werden. Das weiß auch Jürgen Haberzettl, der den Geschäftsbereich Kunde und Region bei der vivida bkk leitet. "Mein schon leicht dementer Vater, der zu Hause lebte, musste Mitte 2015 operiert werden. Nach der Vollnarkose war er plötzlich geschäftsunfähig und in Pflegestufe drei." Glück im Unglück: Die Eltern und die beiden Söhne hatten aufgrund eines Todesfalls in der Familie bereits 2005 gegenseitige Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen unterschrieben. Die Familie konnte daher ohne fremden Betreuer die Unterbringung im Pflegeheim organisieren. Das geschah teils in Abstimmung mit dem Betreuungsgericht, weil freiheitsentziehende Maßnahmen wie die Betreuung in einer beschützten Abteilung notwendig waren. Und die Angehörigen konnten bei den vielen Krankenhausaufenthalten den Wunsch des Vaters, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, gegenüber den Ärzten deutlich machen.
Zusammenhalt der Familie
"Es kostet viel Kraft, einen bisher selbstbestimmten Menschen plötzlich völlig hilflos zu erleben. Oder an seinem Bett zu sitzen und nicht zu wissen, ob er die nächsten Stunden überlebt. Da kommt man schon an Grenzen und wird demütig", räumt Haberzettl ein. Er kann verstehen, dass manchem Versicherten in einer solchen Situation alles über den Kopf wächst. Geholfen hat ihm der Zusammenhhalt der Familie und dass die formalen Dinge geregelt waren. Im Bekanntenkreis hat er erlebt, dass ein fremder Betreuer bestellt wurde, obwohl sich die Ehefrau gerne weiterhin um ihren Mann gekümmert hätte. Aber ihr fehlte die entsprechende Vollmacht.