Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind, müssen grundsätzlich krankenversichert sein. Welche studentische Krankenversicherung die richtige ist, hängt von Kriterien wie Alter, Verdienst oder bisheriger Versicherung ab. Wie Sie sich versichern, welche Beiträge Sie zahlen müssen und viele weitere wichtige Informationen zum Thema haben wir Ihnen wie folgt zusammengestellt:
Unter 25 Jahren sind Studenten kostenfrei familienversichert und zahlen somit nichts für ihre Versicherung. Ab 25 Jahren sind sie in der Krankenversicherung der Studenten pflichtversichert.
Wichtig zu wissen:
Ihr monatliches Gesamteinkommen, zum Beispiel aus einer selbständigen Tätigkeit, Zins- oder Mieteinnahmen darf 535,00 € beziehungsweise 556,00 € zusammen mit einem Minijob nicht überschreiten.
Zeiten des abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes verlängern die Familienversicherung entsprechend.
Verheiratete können sich bei ihrem gesetzlich versicherten Ehegatten kostenfrei mitversichern. Sollte die Familienversicherung nicht durchführbar sein, besteht die Möglichkeit, sich in der Krankenversicherung der Studenten zu versichern.
Ihre Krankenversicherung der Studenten (KVdS) besteht längstens bis zum Ende des Semesters, in dem Sie 30 Jahre alt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die KVdS auch über den 30. Geburtstag hinaus verlängert werden.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an - wir sind gerne für Sie da.
Ihr Fragen können Sie uns auch jederzeit ganz einfach und bequem über unser Kontaktformular zusenden.
Sie haben Ihr Studienfach gewählt und die perfekte Hochschule gefunden?
Jetzt steht nur noch der Schritt der Immatrikulation bevor – und dafür benötigen Sie eine gültige Krankenversicherung. Die vivida bkk unterstützt Sie dabei schnell und unkompliziert, egal ob Sie über uns als Student, im Rahmen der Familienversicherung oder freiwillig versichert sind.
Nutzen Sie unser benutzerfreundliches Online-Formular, um die notwendige elektronische Bestätigung anzufordern. Sollte es noch offene Fragen geben, setzen wir uns selbstverständlich mit Ihnen in Verbindung.
Wichtig zu wissen: Bis die Meldung Ihrer Hochschule vorliegt, können bis zu zwei Tage vergehen.
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