Besonderheiten
Kürzere Bindungsfrist: Mitglieder, die ihre Krankenkasse während einer bestehenden Mitgliedschaft wechseln möchten, können dies künftig bereits nach 12 Monaten tun (bisher 18 Monate).
Ende der Versicherungspflicht oder -berechtigung: Bei jeder Statusänderung (z. B. bei einem Arbeitgeberwechsel oder dem Wechsel einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in eine selbständige Tätigkeit) kann eine neue Krankenkasse gewählt werden.
Die Mitglieder brauchen hierfür weder bei der bisherigen Krankenkasse zu kündigen, noch ist eine Bindungsfrist einzuhalten.
Kündigung durch das Mitglied: Kündigungen der Mitglieder bei der bisherigen Krankenkasse sind nur noch dann erforderlich, wenn die GKV verlassen wird (um z.B. in die PKV zu wechseln oder weil der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird).