Voraussetzungen auf einen Blick
Egal, wo Sie in Deutschland leben oder arbeiten – die vivida bkk ist die erste Adresse für Sie!
Ein Beitritt ist sofort möglich,
- bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung
- bei Beginn einer Ausbildung
- bei Ende der Familienversicherung
- für Studierende, wenn eine Familienversicherung ausgeschlossen ist
- bei Veränderung im versicherungsrechtlichen Status, wenn die vorangegangene Mitgliedschaft kraft Gesetz endet
Darüber hinaus kann jeder Versicherte einer anderen Krankenkasse nach Erfüllung der Bindungsfrist (d. h. einer ununterbrochenen Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten) die Krankenkasse wechseln. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Kalendermonats wirksam.
Erhöht die andere Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, kann die Mitgliedschaft ohne Einhaltung der Bindungsfrist in dem Monat gekündigt werden, in dem der Beitrag erhöht wurde. Die Kündigung wird auch hier zum Ende des übernächsten Kalendermonats wirksam.
In unserem Bereich "Mitglied werden" finden Sie Ihren Online-Mitgliedschaftsantrag direkt.