„Fit von klein auf“ in der Kita St. Raphael
Bad Dürrheim – Der katholische Kindergarten St. Raphael möchte die Gesundheitsförderung mehr in den Kita-Alltag integrieren. Hierbei unterstützen seit kurzem die Schwenninger Krankenkasse und die Turngemeinde 1859 Schwenningen e. V. Mit „Fit von klein auf“ sollen die rund 65 Kinder unter professioneller Anleitung bis zum Jahresende für Bewegung und Körpergefühl sensibilisiert werden.
„Die Grundlagen für ein gesundes Leben werden früh gelegt. Leider verbringen Kinder heutzutage zu viel Zeit sitzend vor einem Bildschirm und das bereits schon im Kindergarten-Alter. Regelmäßige Impulse werden daher immer wichtiger, damit sich Kinder in unserer digitalen Welt einen gesunden Lebensstil aneignen“, sagt Kerstin Siebenmorgen, die „Fit von klein auf“ von Seiten der Schwenninger Krankenkasse betreut.
Ausdauer, Motorik, Gleichgewicht, Rhythmisierungsfähigkeit sowie Reaktions- und Orientierungsvermögen: Bei „Fit von klein auf“ lernen die Kinder in vier Bewegungs-Workshops ein ganzheitliches Training kennen, bei dem Spiel und Spaß nicht zu kurz kommen. Begleitet werden sie dabei von Daniela Camuffo, Diplom-Sportwissenschaftlerin von der Turngemeinde Schwenningen.
Das Projekt beinhaltet außerdem eine Fortbildung für Erzieher und Eltern. So soll erreicht werden, dass Kindergarten und Elternhaus auch nach dem Projektende im wahrsten Sinne des Wortes am Ball bleiben und einen bewegten Alltag gestalten. Denn: „Um gesund aufzuwachsen, sollten sich Kinder täglich mindestens eine Stunde aktiv bewegen“, weiß Siebenmorgen.
Weitere Projekte initiiert und unterstützt die Schwenninger Krankenkasse zusammen mit ihrer Präventions-Stiftung „Die Gesundarbeiter – Zukunftsverantwortung Gesundheit“. So etwa das Projekt „Gesundheitsscout“, welches Schülern die Grundlagen des betrieblichen Gesundheitsmanagements näher bringt.
Weitere Informationen:
Hintergrundinformation:
„Fit von klein auf“ ist ein Präventionsangebot nach dem sogenannten Setting-Ansatz. Derartige gesundheitsfördernde Maßnahmen sollen Menschen direkt in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld ansprechen und erreichen – zum Beispiel in Kitas, Schulen oder Betrieben. Die gesetzlichen Krankenkassen können gemäß § 20 und § 20a SGB V Leistungen in der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung erbringen. Sie dürfen jedoch ausschließlich Maßnahmen durchführen und fördern, die den im „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes festgelegten Handlungsfeldern und Kriterien entsprechen. Im Juni 2015 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG). Dieses sieht unter anderem vor, dass die Kranken- und Pflegekassen mehr als 500 Millionen Euro jährlich in entsprechende Maßnahmen investieren.