Umfrage: Drei von vier Bundesbürgern unzufrieden mit der Qualität von Hilfsmitteln
Villingen-Schwenningen – Die Bundesbürger zeigen sich wenig zufrieden mit der Hilfsmittelversorgung durch die Krankenversicherungen. 74 Prozent sind der Meinung, es werde immer schwieriger, Bandagen, Einlagen oder Hörhilfen so wie beantragt auch bewilligt zu bekommen. Jeder Zweite gibt an, Hilfsmittel schon selbst bezahlt zu haben, obwohl sie nach eigener Einschätzung medizinisch notwendig waren. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Schwenninger Krankenkasse unter rund 1.000 Teilnehmern.
Die Unzufriedenheit mit der Hilfsmittelversorgung zieht sich dabei durch alle Altersklassen. Selbst bei den Befragten zwischen 18 und 34 Jahren, die im Regelfall weit seltener auf Hilfsmittel angewiesen sind, kritisieren rund zwei Drittel die sinkende Bereitschaft der Krankenkassen, qualitativ hochwertige Produkte zu genehmigen. Auch die Höhe der Leistungen sorgt für Missstimmung bei den Versicherten. 76 Prozent der Befragten glauben, dass die Kassen immer weniger für Hilfsmittel bezahlen. Fast jedem Zweiten fällt die höhere Eigenbeteiligung finanziell schwer.
70 Prozent meinen: Qualität kommt vor Preis
„Das Ergebnis der Umfrage bestätigt unsere Erwartungen“, erklärt Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger. „Wir bemängeln bereits seit geraumer Zeit, dass in Ausschreibungsverfahren oft nur der Preis das ausschlaggebende Kriterium ist. Die qualitativen Anforderungen an Produkte und Versorgung spielen bislang eine untergeordnete Rolle.“ Die derzeitige Ausschreibungspraxis führt dazu, dass Anbieter von Hilfsmitteln oft sehr niedrig kalkulieren müssen, um den Zuschlag zu erhalten, was unter Umständen Abstriche bei der Qualität zur Folge hat. Die jedoch ist für Patienten ausschlaggebend, wie die Umfrage der Schwenninger ergab: Für 70 Prozent der Befragten hat die Qualität Vorrang vor dem Preis. Daher zahlen viele Patienten selbst zu für Produkte, die nicht komplett von der Kasse getragen werden, beispielsweise für aufsaugende Inkontinenzhilfen.
Gesetzesänderung soll Versorgungsqualität erhöhen
Mit dem Referentenentwurf für ein Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz hat das Bundesgesundheitsministerium vergangenen Donnerstag einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung vorgelegt. Geplant sind unter anderem die Stärkung der Beratungs- und Informationsrechte der Versicherten sowie eine schnellere Anpassung des Hilfsmittelverzeichnisses an den medizinisch-technischen Fortschritt. Außerdem soll bei Ausschreibungsverfahren künftig die Produkt- und Dienstleistungsqualität stärker gewichtet werden. „Wir begrüßen die Reform der Hilfsmittelversorgung. Viele der geplanten Verbesserungen haben wir bereits in unseren Verträgen mit Leistungserbringern vorweggenommen“, sagt Siegfried Gänsler. So achtet die Schwenninger gerade auch bei den viel diskutierten Inkontinenzhilfen auf Qualität. Während manche Kassen nur 12 bis 15 Euro netto im Monat dafür bezahlen, liegt die Pauschale bei der Schwenninger aktuell bei 22 Euro. Ähnlich geht die Kasse auch bei anderen Hilfsmitteln vor, beispielsweise bei Bewegungshilfen wie Rollstühlen oder bei der Versorgung mit Sauerstoff- und Beatmungsgeräten. „Wer wirtschaftlich handelt, muss nicht zwangsläufig auf Qualität verzichten“, ist Gänsler überzeugt. „Manchmal ist eine auf den ersten Blick teurere Versorgung nicht nur besser für den Patienten, sondern auch rentabler für die Kasse.“