Krankenversicherung über die vivida bkk
Sie sind Mitglied einer Flüchtlingsinitiative oder Hilfsorganisation und betreuen ukrainische Familien bei der Suche nach einer Krankenversicherung?
Kommen Sie gerne als Multiplikator auf uns zu – Wir, die Gesundheitsexperten der vivida bkk, stehen Ihnen als verlässliche Partner zur Seite.
Telefon: 07720 9727-51516
vertriebspartner@vividabkk.de
Spittelstr. 50
78056 Villingen-Schwenningen
Seit dem 1. Juni 2022 haben ukrainische Flüchtlinge Anspruch auf Bürgergeld („Hartz IV“) oder Sozialhilfe. Durch den Wechsel in das Grundsicherungssystem – Sozialgesetzbuch II und XII (SGB) – haben die Schutzsuchenden auch Zugang zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, sofern eine Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Bürgergeld ("Hartz IV") eintritt.
Um Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) zu erhalten, ist u.a. die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse erforderlich. Diese muss bei Antragsstellung durch Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung nachgewiesen werden. Neu eintreffende erwerbsfähige Flüchtlinge aus der Ukraine sind deshalb angehalten, eine Krankenkasse zu suchen und ihren Antrag auf Grundsicherung beim Jobcenter zu stellen. Wir unterstützen sie dabei als verlässliche Gesundheitspartner.