Fehlverhaltensbekämpfung im Gesundheitswesen
Beiträge zur Krankenversicherung sollen in die Leistungen fließen, die unsere Versicherten tatsächlich erhalten haben. Leider ist das nicht immer der Fall. Obwohl die Leistungserbringer wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Sanitätshäuser, Physiotherapeuten, Hebammen und Pflegedienste grundsätzlich korrekt abrechnen, kommt es leider immer wieder auch zu Falschabrechnungen und vorsätzlichem Abrechnungsbetrug.
Betrug und Korruption fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung großen Schaden zu. Experten gehen von einem zweistelligen Milliardenbetrag jährlich aus. Sicherlich ist nicht gleich jede fehlerhafte Abrechnung ein Betrugsfall oder eine vorsätzliche Manipulation. Im Sinne der Antikorruptionsgrundsätze sehen wir es allerdings als unsere Aufgabe, Verdachtsfälle aufzudecken und damit die Transparenz im Gesundheitswesen zu erhöhen.
Haben Sie Hinweise auf Fehlverhalten oder kennen Sie Fälle von Betrug? Dann melden Sie sich bei uns. Wir sind für jeden Hinweis sehr dankbar!
Für die Hinweiseinreichung können Sie gerne unser Hinweisgebersystem nutzen. Dieses bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu allen Themen rund um Fehlverhalten und Compliance unbürokratisch und sicher abzugeben. Dabei nutzen wir die Umgebung unseres Partners, der Vispato GmbH. Durch modernste Sicherheitsstandards wird gewährleistet, dass Ihre Identität nicht zurückverfolgt werden kann. Wir schaffen Ihnen damit die Möglichkeit, in einem geschützten virtuellen Raum sicher und ggf. auch anonym Hinweise einzureichen. Auch bei anonymer Kommunikation besteht dabei die Möglichkeit, dass Sie durch die Vergabe eines Passwortes bei der Hinweiserfassung für uns für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Auch eine Meldung direkt per E-Mail ist möglich: korruptionsbekaempfung@vividabkk.de
Telefonisch: 07720/ 97 27 - 11220
Postanschrift:
vivida bkk
Spittelstraße 50
78056 Villingen-Schwenningen
Unsere Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen geht jedem Hinweis nach. Sofern sich durch unsere Überprüfungen ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen ergeben sollte, schalten wir die Staatsanwaltschaft ein und erstatten Strafanzeige.
Beispiele für einen Abrechnungsfehler oder sogar Abrechnungsbetrug sind:
- Die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen
- Mehrfach abgerechnete Leistungen
- Abrechnung höherwertiger Leistungen als tatsächlich erbracht
- Abrechnung erbrachter Leistungen ohne ausreichende Qualifikation
- Abrechnung nicht persönlich abgerechneter Leistungen (Delegation)
- Die Ausstellung zusätzlicher Privatrechnungen
- Unzulässige Zusammenarbeit mehrerer Leistungserbringer (z. B. Arzt - Sanitätshaus, Arzt - Physiotherapeuten, Arzt -Pflegedienste)
- Urkundenfälschung (z. B. Fälschung von Rezepten, Fälschung von Unterschriften, Fälschung von Qualifikationsnachweisen)
- Leistungsmissbrauch durch Versicherte (z. B. beim Krankengeld oder in der Pflegeversicherung, Missbrauch der Krankenversichertenkarte)
- Leistungsmissbrauch durch Arbeitgeber (Rückerstattung durch Umlagekasse, gemeinschaftlicher Betrug mit Versicherten beim Krankengeld)