Eine junge Frau hält eine ältere Dame im Arm. Beide lachen herzlich.

Pflege durch Angehörige

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Angehörige pflegen

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Einen nahen Angehörigen zu pflegen ist körperlich und auch seelisch oft belastend und nicht immer einfach. Der Gesetzgeber hat deshalb für eine soziale Absicherung gesorgt. Die vivida bkk Pflegeversicherung übernimmt zum Beispiel die Beiträge zur Rentenversicherung für Pflegepersonen.

Definition Pflegeperson:

  • ehrenamtliche Pflege, das heißt, für die Pflege bekommt man kein Arbeitsentgelt
  • Pflege in der häuslichen Umgebung (wenn Sie Ihren Angehörigen zu sich nach Hause nehmen und dort pflegen ist dies seine häusliche Umgebung)
  • Pflege eines Pflegebedürftigen, das heißt, es liegt ein Pflegegrad vor

In jeder Lebenslage an Ihrer Seite – hier finden Sie weitere Informationen zur Unterstützung im Pflegefall.

Für Sie im Überblick:

Die Pflegekasse kann für Sie als Pflegeperson Beiträge zur Rentenversicherung entrichten, wenn bei dem Pflegebedürftigen ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Sie als Pflegeperson dürfen dabei jedoch nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein. Der Medizinische Dienst (MD) beurteilt außerdem, ob die Pflege wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, erfolgt. Wenn Sie als Pflegeperson mehrere Pflegebedürftige pflegen, dann werden die Pflegezeiten von allen Pflegebedürftigen zur Beurteilung der 10-Stunden-Wochen-Grenze herangezogen.

Jede ehrenamtliche Pflegeperson hat einen Schutz zur Unfallversicherung. Das heißt: Sie sind bei der Pflege und auf dem Weg zur Pflege bei Unfällen versichert. Bei der Unfallversicherung spielt die Beurteilung der wöchentlichen Pflegezeit keine Rolle. Auch wenn Sie nur zwei Stunden pro Woche jemanden pflegen sind Sie bei Stürzen und Unfällen versichert. 

Grundsätzlich sind Sie als pflegender Angehöriger durch Ihre Pflegetätigkeit nicht automatisch krankenversichert. Sie müssen selbst abklären, wie es um Ihre eigene Kranken- und Pflegeversicherung bestellt ist.

Folgende Konstellationen sind möglich:

  • Sind Sie über eine Familienversicherung abgesichert, zum Beispiel durch Ihren Ehepartner, bleibt Ihr Kranken- und Pflegeversicherungsschutz während der Pflegezeit bestehen 
  • Üben Sie selbst eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus, sind Sie damit krankenversichert
  • Sind Sie weder über eine eigene sozialversicherungspflichtige Tätigkeit noch über eine Familienversicherung krankenversichert, müssen Sie sich freiwillig krankenversichern. In der Regel entrichten Sie dafür den Mindestbeitrag. Unter bestimmten Voraussetzungen leistet die Pflegeversicherung zur sozialen Absicherung für die Dauer der Pflegezeit auf Antrag einen Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.  

Sie haben als Pflegeperson Anspruch auf eine Versicherung in der Arbeitslosenversicherung, wenn Sie vor der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung waren oder Sie Arbeitslosengeld bezogen haben. Diese Regelung greift nur, wenn Sie nicht schon anderweitig zur Arbeitslosenversicherung angemeldet wurden, z.B. aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung.

Sie haben als Pflegeperson dann die Möglichkeit, nach dem Ende der Pflegetätigkeit Arbeitslosengeld zu beantragen und Leistungen zu erhalten. 

Pflegende Angehörige in einem Beschäftigungsverhältnis haben für kurzzeitige Arbeitsverhinderungen pro Kalenderjahr Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Dies gilt jedoch nur dann, wenn Sie für diesen Zeitraum keine Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber bekommen. Auch wenn Sie einen Minijob ausüben, das heißt eine geringfügige Beschäftigung mit einem Entgelt von bis zu 450 Euro pro Monat, haben Sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.

Eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung ist dann gegeben, wenn für den Pflegebedürftigen eine akute Pflegesituation eingetreten ist und die pflegerische Versorgung schnellstmöglich organisiert werden muss. Der Arbeitgeber benötigt eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen.

Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes hängt von dem ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt während dieser Zeit ab. Als Leistung werden 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts gezahlt. Es darf jedoch nicht mehr als 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung betragen. Das Pflegeunterstützungsgeld wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gestellt werden. 

Die vivida bkk, Pflegedienste und Wohlfahrtsverbände oder andere Organisationen bieten Pflegekurse an. Die Kostenübernahme erfolgt durch Ihre Pflegekasse.

In den Pflegekursen lernen Sie beispielsweise, wie Sie eine pflegebedürftige Person lagern können, ohne Ihren eigenen Rücken zu belasten. Auch der Austausch mit den anderen Teilnehmern und das gemeinsame Teilen der Erfahrungen kann sehr hilfreich für Sie sein. Sie erwerben auch wichtige theoretische Kenntnisse zur Grund- und Körperpflege oder die Vermeidung von Druckstellen etc.

Sie sind interessiert? Auf der Webseite unseres Gesundheitspartners curendo finden Sie passende Online-Pflegekurse.

Herzlich willkommen bei der vivida bkk!
Ich bin Vivi und freue mich, Ihnen zu helfen.
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