Ihre Gesundheit ist wertvoll

Unsere Beitragssätze
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In allen Lebensphasen sind Sie bei uns gut aufgehoben. Als Ihr verlässlicher Gesundheitspartner sind wir persönlich für Sie da. Wir wollen, dass Sie schnell gesund werden und gesund bleiben. Dafür setzen wir uns jeden Tag ein. Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen attraktive Angebote für Ihre Gesundheit im Gleichgewicht.

Ihre Gesundheit ist wertvoll –
deshalb setzen wir uns für Sie ein

Unsere gute gesundheitliche Versorgung beruht auf einem solidarischen System. Es finanziert sich durch Ihre Beiträge und die aller anderen Mitglieder. Leider steigen die Kosten im Gesundheitswesen immer weiter an.

Der demografische Wandel, fortschrittliche medizinische Behandlungen und längst überfällige Reformen treiben die Gesundheitsausgaben in die Höhe. Wie viele andere Krankenkassen auch, mussten wir deshalb unseren Beitragssatz anpassen.

Unser Zusatzbeitrag

Ab dem 1. Juli 2024 beträgt unser individueller Zusatzbeitrag 2,49 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz zahlen Sie dann insgesamt 17,09 Prozent für Ihre Krankenversicherung.

Weitere Informationen

Sind Sie Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, zahlen Sie nur die Hälfte des Zusatzbeitrags. Die andere Hälfte übernimmt Ihr Arbeitgeber (paritätische Finanzierung).

Erhalten Sie eine Rente und sind versicherungspflichtig? Oder bekommen Sie Versorgungsbezüge wie z. B. eine Betriebsrente? Dann gilt für Sie der neue Zusatzbeitrag erst ab dem 1. September 2024. Ihre Rentenversicherung trägt die Hälfte des Zusatzbeitrags.

Erhalten Sie Arbeitslosengeld, wird der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zugrunde gelegt. Der Zusatzbeitrag wird von Ihrem zuständigen Leistungsträger gezahlt.

Erhalten Sie ausschließlich Bürgergeld, übernimmt das Jobcenter vollständig den durchschnittlichen Zusatzbeitrag, den das Gesundheitsministerium festgelegt hat.

Sind Sie freiwillig versichert, zahlen Sie den Zusatzbeitrag zusammen mit dem allgemeinen Beitrag selbst. Bei der Berechnung wird die Summe Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen berücksichtigt.

Übersicht unserer Beiträge für Selbstzahlende

Bis zum 31. Juli 2024 haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sollten Sie sich für eine neue Krankenkasse entscheiden (Wahlerklärung), wird Ihre Mitgliedschaft bei uns automatisch gekündigt. Wenn Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, endet Ihre Mitgliedschaft bei uns zum Ende des übernächsten Monats nach Eingang Ihrer Wahlerklärung bei der neuen Krankenkasse.

Informationen zu den Zusatzbeitragssätzen der anderen Krankenkassen finden Sie in der zentralen Übersicht des Spitzenverbandes der Krankenkassen unter www.gkv-zusatzbeitraege.de.


Darum vivida bkk

Als Gesundheitspartner sind wir für Sie da: persönlich, empathisch und mit Begeisterung. Online wie offline, in jeder Lebenssituation, ein Leben lang.


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Herzlich willkommen bei der vivida bkk!
Ich bin Vivi und freue mich, Ihnen zu helfen.
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