Rentenzuschlag ab 01.07.2024

  1. Startseite
  2. Leistungen
  3. Versicherung
  4. Aktuelles
  5. Rentenzuschlag ab 01.07.2024
Rentenzuschlag, Rente, Beitrag, Rentenbeitrag, Zuschlag, 01.07.2024

Ab dem 01.07.2024 trat das Gesetz zur Verbesserung von Leistungen für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten(EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz) in Kraft.

Was dies für Sie bedeutet, haben wir Ihnen in den häufigsten Fragen zusammengestellt:

Der Rentenzuschlag betrifft vor allem diejenigen, die in der Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2018 eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen haben. Er wird zusätzlich zu Ihrer bestehenden Rente gezahlt. 

Die Berechnung und Auszahlung erfolgt durch den Renten-Service der Deutschen Post AG. Dieser Service wird Ihnen die entsprechenden Informationen direkt zusenden. 

Die Auszahlung wird automatisch (ohne Antrag) und zunächst getrennt von Ihrer regulären Rente ausgezahlt. Bei mehreren Renten wird der Zuschlag für jede Rente separat berechnet und ausgezahlt.

Der Rentenzuschlag wird als Rentenleistung behandelt und fällt unter die Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

  • Als Pflichtversicherter müssen Sie nichts weiter tun. Ihr Rentenversicherungsträger übernimmt die Beitragsabführung direkt an uns.
  • Als Freiwillig versicherter Rentenbezieher hingegensind Sie dazu verpflichtet uns Ihren Rentenzuschlag mitzuteilen, da die Deutsche Rentenversicherung keine Mitteilung über die Höhe und Auszahlung des Zuschlags an uns erstellt. Daher bitten wir Sie, uns eine Kopie der Mitteilung des Rentenservice der Deutschen Post AG zuzusenden. Wir berechnen, dann Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und informieren Sie wieder.
  • Wenn Sie als Familienversicherter einen Rentenzuschlag erhalten, dann hat dies eventuell Auswirkungen auf Ihr Versicherungsverhältnis. Damit wir das prüfen können, bitten wir Sie uns eine Kopie der Mitteilung des Rentenservice der Deutschen Post AG zuzusenden.

Gut zu wissen: 

  • Erst ab dem 01.12.2025 erfolgt eine Meldung des Zuschlags durch die Deutsche Rentenversicherung. Bei einer fehlenden Mitteilung hätte dies dann rückwirkende Beitragskorrekturen und Nachzahlungen zur Folge.
  • Sie können Ihre Nachweise ganz einfach und bequem über unser Kontaktformular einreichen.

Fragen? Rufen Sie uns an – wir sind gerne für Sie da!

 

Herzlich willkommen bei der vivida bkk!
Ich bin Vivi und freue mich, Ihnen zu helfen.
Zur Startseite