Ab dem 01.07.2024 trat das Gesetz zur Verbesserung von Leistungen für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten(EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz) in Kraft. Was dies für Sie bedeutet, haben wir Ihnen in den häufigsten Fragen zusammengestellt.
Die Berechnung und Auszahlung erfolgt durch den Renten-Service der Deutschen Post AG. Dieser Service wird Ihnen die entsprechenden Informationen direkt zusenden.
Die Auszahlung wird automatisch (ohne Antrag) und zunächst getrennt von Ihrer regulären Rente ausgezahlt. Bei mehreren Renten wird der Zuschlag für jede Rente separat berechnet und ausgezahlt.
- Als Pflichtversicherter müssen Sie nichts weiter tun. Ihr Rentenversicherungsträger übernimmt die Beitragsabführung direkt an uns.
- Als Freiwillig versicherter Rentenbezieher hingegensind Sie dazu verpflichtet uns Ihren Rentenzuschlag mitzuteilen, da die Deutsche Rentenversicherung keine Mitteilung über die Höhe und Auszahlung des Zuschlags an uns erstellt. Daher bitten wir Sie, uns eine Kopie der Mitteilung des Rentenservice der Deutschen Post AG zuzusenden. Wir berechnen, dann Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und informieren Sie wieder.
- Wenn Sie als Familienversicherter einen Rentenzuschlag erhalten, dann hat dies eventuell Auswirkungen auf Ihr Versicherungsverhältnis. Damit wir das prüfen können, bitten wir Sie uns eine Kopie der Mitteilung des Rentenservice der Deutschen Post AG zuzusenden.
Gut zu wissen:
- Erst ab dem 01.12.2025 erfolgt eine Meldung des Zuschlags durch die Deutsche Rentenversicherung. Bei einer fehlenden Mitteilung hätte dies dann rückwirkende Beitragskorrekturen und Nachzahlungen zur Folge.
- Sie können Ihre Nachweise ganz einfach und bequem über unser Kontaktformular einreichen.
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Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular – wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.