Gesundheit ist unser wertvollstes Gut, und präventive Maßnahmen spielen eine entscheidende Rolle, um Krankheiten vorzubeugen und das Wohlbefinden zu fördern. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ambulante Vorsorgeleistungen, auch "ambulante Bade-Kur“ genannt, in anerkannten Kurorten in Anspruch zu nehmen, wenn die ambulante Behandlung am Wohnort nicht ausreicht oder aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll ist.
Erfahren Sie hier, was Sie darüber wissen sollten, welche Vorteile Ihnen diese Leistungen bieten, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Kosten wir übernehmen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Förderung der Gesundheit und Prävention: Die Vorsorgeleistungen zielen darauf ab, Krankheiten vorzubeugen oder bestehende Beschwerden zu lindern. Sie können langfristig Ihre Gesundheit und Lebensqualität verbessern.
- Ruhiger und heilender Aufenthalt: Kurorte bieten nicht nur medizinische Versorgung, sondern auch eine entspannende Umgebung. Das milde Klima, die natürliche Umgebung und die entspannte Atmosphäre wirken heilend und unterstützen die Regeneration.
- Nachhaltige Gesundheitsvorsorge: Die Vorsorgeleistung kann dazu beitragen, chronische Krankheiten zu stabilisieren oder zu lindern, wodurch spätere, teurere Behandlungen vermieden werden können.
- Erholung und Stressbewältigung: Viele Kurorte bieten auch Programme zur Stressbewältigung, Entspannungstechniken und Wellnessangebote an, die die psychische und körperliche Gesundheit fördern.
- Früherkennung und Prävention: Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und präventive Maßnahmen können gesundheitliche Risiken frühzeitig erkannt und behandelt werden.
- Individuelle Betreuung: In den Kurorten erhalten Sie eine persönliche Betreuung durch Fachkräfte, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse eingehen.
- Erholung und Wohlbefinden: Die entspannte Atmosphäre der Kurorte fördert nicht nur die körperliche Gesundheit, sondern auch das seelische Wohlbefinden.
- Die ambulante Badekur muss im Vorfeld beantragt und durch uns bewilligt werden.
- Sie führen die ambulante Badekur in einem staatlich anerkannten Kurort durch – die Einrichtung suchen Sie selbst aus.
- In der Regel liegt die Dauer bei zwei bis drei Wochen und muss von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet werden.
- Wir übernehmen die Kosten für die ärztliche Behandlung.
- Ebenso beteiligen wir uns an der Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln.
Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin vor Ort rechnet diese Leistungen direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit uns ab – ganz einfach und unkompliziert.
- Zusätzlich erhalten Sie von uns einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe in Höhe von 16 Euro kalendertäglich.
- Für chronische kranke Kleinkinder erhalten Sie 25 Euro kalendertäglich.
Wichtig zu wissen: Für die Auszahlung des Zuschusses benötigen wir von Ihnen nach der Maßnahme einen schriftlichen Antrag zur Kostenübernahme sowie eine Bescheinigung über die durchgeführte Maßnahme vom behandelnden Arzt oder Ärztin vor Ort.
Bitte beachten Sie: Die „ambulante Badekur“ muss im Vorfeld beantragt und durch uns bewilligt werden.
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