Eine Physiotherapeutin in einem orangefarbenen Hemd hilft einer Patientin beim Strecken ihres Beines, während sie auf einer Behandlungsliege liegt. Der Raum hat große Fenster mit Blick auf die Berge und eine helle, luftige Atmosphäre.

Stationäre Vorsorge-
und Rehamaßnahmen

Ihr Weg zu besserer Gesundheit
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Eine stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme soll eine bereits bestehende Krankheit oder gesundheitlichen Schaden heilen oder mildern. Sie kann nötig sein, wenn Sie durch die Krankheit körperlich, geistig oder seelisch stark beeinträchtigt und dadurch voraussichtlich dauerhaft im Alltag eingeschränkt werden oder es bereits sind.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Umfassende medizinische Betreuung: In einer stationären Einrichtung erhalten Sie eine ganzheitliche medizinische Betreuung durch Fachärzte/Fachärztinnen und Therapeuten/Therapeutinnen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen.
  • Intensive Therapie: Die stationäre Behandlung ermöglicht eine intensive und kontinuierliche Therapie, die oft effektiver ist als ambulante Maßnahmen. Sie profitieren von einem strukturierten Therapieplan, der auf Ihre spezifischen Gesundheitsprobleme abgestimmt ist.
  • Schnelle Genesung: Durch die Kombination aus medizinischer Behandlung, Physiotherapie und psychologischer Unterstützung können Sie schneller genesen und Ihre Lebensqualität verbessern.
  • Prävention von Folgeschäden: Stationäre Vorsorge- und Rehamaßnahmen helfen, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, wodurch Folgeschäden und chronische Erkrankungen vermieden werden können.
  • Individuelle Anpassung: Die Therapien werden individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihren Gesundheitszustand abgestimmt, was eine gezielte und effektive Behandlung ermöglicht.
  • Soziale Interaktion: Der Aufenthalt in einer stationären Einrichtung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit anderen Patienten auszutauschen, was das soziale Wohlbefinden fördert und den Heilungsprozess unterstützen kann.
  • Entlastung für Angehörige: Während der stationären Behandlung können sich Ihre Angehörigen auf andere Aufgaben konzentrieren, da Sie in der Einrichtung rund um die Uhr betreut werden.
  • Nachhaltige Gesundheitsförderung: Die erlernten Strategien und Therapien können Sie auch nach der Entlassung in den Alltag integrieren, um die Gesundheit langfristig zu erhalten.

Häufige Fragen - schnell beantwortet

Weil die Praxis zeigt, dass es häufig unklare oder falsche Erwartungshaltungen gibt, die im Antragsprozess oder bei der Durchführung der Maßnahme zu Missverständnissen und Enttäuschungen führen können, bitten wir Sie uns anzurufen, damit wir alle Details besprechen können. Wir werden Ihnen dann den für Sie passenden Antrag mit allen erforderlichen Bestandteilen zuschicken.

Sie sind berufstätig und Ihre Erwerbsfähigkeit ist bedroht oder gemindert? Dann ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner für eine Kur. Sie können Ihren Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung online stellen und digital Nachweise beifügen.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie Krankengeld von uns beziehen, informieren Sie bitte Ihren persönlichen Ansprechpartner über die Antragstellung.

Im Rahmen von Vorsorge-, Rehabilitationsmaßnahmen oder auch Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kuren ist die vivida bkk starker Partner von diversen Kurhäusern, Kurkliniken und Rehakliniken in denen Sie von Fachpersonal rundum gut betreut werden. Gerne helfen wir Ihnen persönlich bei der Suche nach einem geeigneten Kurhaus - zögern Sie nicht und rufen Sie uns an!

Die vivida bkk übernimmt die Kosten der stationären Vorsorge- und Rehamaßnahme. Die Kosten rechnen wir direkt mit der Einrichtung ab.

Sie zahlen lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen von 10 € je Kalendertag an die Einrichtung. Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Lebensjahr von der Zuzahlung befreit.

Versicherte müssen im Kalenderjahr bis zu 2% ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen (z.B. Arzneimittel, Fahrkosten usw.) erbringen. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt diese Grenze nur 1%. Bewahren Sie deshalb alle Zuzahlungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Heilmitteln, auf. Unsere Kundenberater prüfen gerne, ob bei Ihnen die Belastungsgrenze überschritten wurde!

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Befreiung von der Zuzahlung.

Fragen? Rufen Sie uns an – wir sind gerne für Sie da!

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