Als Existenzgründer und/oder Selbstständiger haben Sie die Wahl zwischen der privaten und freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung. Da die Entscheidung für eine der beiden Krankenversicherungen eine sehr wichtige für Sie und Ihre Familie ist, sollten Sie sich vor der Wahl ausreichend über die Vor- und Nachteile informieren. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
- Gefördert werden Bezieher von Arbeitslosengeld I (nicht Bürgergeld/Grundsicherung, beziehungsweise Hartz IV), die hauptberuflich eine selbständige Tätigkeit aufnehmen und so ihre Arbeitslosigkeit beenden. Der Zuschuss wird nur bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit gewährt.
- Es muss bei Beginn der Selbständigkeit noch ein Anspruch von mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld I vorhanden sein.
Der Gründungszuschuss wird für 6 Monate bewilligt, Im Anschluss können Sie die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen um weitere 9 Monate verlängern. Hierzu haben wir Ihnen einige nützliche Links zusammengestellt:
Nützliche Links
www.existenzgruender-netzwerk.de
www.foerderland.de
www.existenzgruender.de
Der Beitrag zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet sich aus sämtlichen Einnahmen, die Ihnen zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Diese sind u.a.
- Gewinne aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit
- Bruttogehalt (zum Beispiel sozialversicherungsfreie GmbH – Gesellschafter/Geschäftsführer oder Nebenbeschäftigung/en)
- Miet-/Pachteinnahmen
- Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Die Beitragsberechnung für Selbstständige hat sich ab 01.01.2018 grundlegend geändert. Die Beiträge werden zunächst für das laufende Kalenderjahr vorläufig erhoben. Sobald der Einkommensteuerbescheid für das betreffende Kalenderjahr vorliegt, werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung rückwirkend endgültig festgesetzt.