Ein Mann in hellblauem Hemd und Shorts, mit Kopfhörern, hockt im Freien und hält eine Wasserflasche in der Hand. Er wirkt nachdenklich und blickt in die Ferne. Im Hintergrund ist üppiges grünes Laub im hellen Sonnenlicht zu sehen.

Sonstige Versicherte als Selbstzahler

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Die vivida bkk bietet Personen, die sonst nicht versichert wären, eine freiwillige Versicherung an.

Nachfolgend haben wir Ihnen beispielhaft einige Personenkreise aufgeführt, die bei der vivida bkk als "sonstige freiwillig Versicherte" bezeichnet werden:

  • Personen, die zum Beispiel nur Miet- und Pachteinnahmen haben
  • Beamte
  • Kinder, die keinen Anspruch auf Familienversicherung haben
  • Ehe- oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), die keinen Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung haben
  • Schwerbehinderte Erwerbslose, ohne anderweitigen Versicherungsschutz

Häufige Fragen - schnell beantwortet 

Ihre freiwillige Versicherung beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der letzten gesetzlichen Krankenversicherung.

Sie endet mit:

  • Beginn einer Pflichtversicherung,
  • Beginn einer Familienversicherung,
  • dem Wirksamwerden der Kündigung bei einem Kassenwechsel,
  • dem Tod.
  • Antrag zur freiwilligen Versicherung
  • Aktuelle Einkommensnachweise
  • Aktueller Einkommensteuerbescheid, wenn vorhanden
  • Die Beiträge in der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung richten sich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Um die Beitragshöhe berechnen zu können, ist deshalb die Vorlage von Einkommensnachweisen notwendig.
  • Bei einem monatlichen Einkommen unter 1.248,33 Euro beträgt der Mindestbeitrag in der Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld 222,08 Euro und in der Pflegeversicherung mit einem Kind* 44,94 Euro (kinderlose 52,43 Euro)
  • Liegt das monatliche Einkommen über 5.512,50 Euro beträgt der Beitrag in der Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld höchstens 980,67 Euro und in der Pflegeversicherung mit einem Kind* 198,45 Euro (kinderlose 231,53 Euro).  

* Für jedes weitere Kind wird längstens bis zum 25. Geburtstag des Kindes ein Abschlag von 0,25 Prozent pro Kind angerechnet.

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit werden die Beiträge auf Basis der Einkünfte des aktuellen Einkommensteuerbescheides zunächst vorläufig berechnet. Sobald die tatsächlichen Einkünfte des betreffenden Kalenderjahres über den Einkommensteuerbescheid festgestellt wurden, wird der Beitrag rückwirkend korrigiert und endgültig festgesetzt.

Der Steuerbescheid muss uns innerhalb von 3 Jahren vorgelegt werden. Nach Ablauf der Frist werden die Beiträge endgültig aus der jeweils geltenden monatlichen Bemessungsgrenze berechnet – weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Die Beiträge sind bis zum 15. des Folgemonats fällig (Beispiel: Ihr Beitrag für Januar muss bis zum 15. Februar gezahlt sein). Für die Zahlung der Beiträge empfehlen wir Ihnen daher einen Abbuchungsauftrag zu erteilen. Die Beiträge können auch per Überweisung oder per Dauerauftrag gezahlt werden.

Person tippt auf einem Laptop, über dessen Tastatur eine Anzeige digitaler Ordner und Dokumente schwebt, die auf Datenverwaltung oder -organisation hindeutet. Die Szene ist schwach beleuchtet, wodurch die virtuelle Schnittstelle hervorgehoben wird.

Downloadcenter

Unser Downloadcenter bietet Ihnen eine einfache und schnelle Möglichkeit, wichtige Formulare, Anträge und Infoblätter rund um das Thema Versicherung & Beiträge herunterzuladen. Hier finden Sie an einem zentralen Ort eine breite Auswahl an Dokumenten, die Ihnen helfen, Ihre Leistungen schnell zu beantragen. 

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Herzlich willkommen bei der vivida bkk!
Ich bin Vivi und freue mich, Ihnen zu helfen.