Workshop und Webinar ‚Zum ersten Mal Papa werden‘
Villingen-Schwenningen – Die Schwenninger Krankenkasse bietet am Montag, 8. April 2019, von 18 bis 20 Uhr in ihren Räumen in der Spittelstraße 50 im Stadtbezirk Schwenningen, sowie parallel als Webinar, einen Workshop zum Thema ‚Papa werden‘ an. Referent ist Sebastian Schoch, Sozialarbeiter von der Schwangerschafts-, Ehe- und Familienberatungsstelle proFamilia in Villingen. Das Angebot ist für jeden kostenfrei. Interessierte können sich bei Kerstin Siebenmorgen, Referentin Gesundheitsförderung bei der Schwenninger, unter 07720 - 97 27 51 28 6 anmelden.
Im Workshop können sich Männer über das Vatersein sowie Unsicherheiten in Bezug auf die Schwangerschaft und die Geburt ihres Kindes informieren und austauschen.
„Ich kann mich noch gut an die Zeit als junger Vater erinnern. Man spürt auf einmal diese riesige Verantwortung und zahlreiche Themen wollen bedacht und geplant sein“, sagt Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger, und Vater zweier erwachsender Kinder. „Mit dem Workshop möchten wir werdende Väter in der Region dabei unterstützen, ihre neue Rolle sicher und gelassen zu erleben.“
Das Angebot ist Teil des neuen Projektes ‚Gesunde Zukunft‘ der Schwenninger. Das kostenfreie Programm richtet sich an alle künftigen und frisch gebackenen Eltern in der Region, unabhängig von deren Krankenkasse. Neben Yoga- und Fitness-Kursen für Schwangere und Mütter mit Babys beinhaltet das Programm zahlreiche Workshops, Vorträge und Webinare rund um die Gesundheit von Kindern und Eltern, unter anderem einen Erste-Hilfe-Kurs vom Malteser Hilfsdienst speziell für Kindernotfälle. Hinzu kommen Informationen über rechtliche Themen wie Mutterschutz, Elternzeit, Kindergeld und Sorgerecht, sowie Anregungen für die Alltagsbewältigung mit Kind und eine erfüllte Partnerschaft.
Weitere Informationen zu Programm, Terminen und Veranstaltungsorten unter: https://www.die-schwenninger.de/service/aktuelles/veranstaltungen/
Hintergrundinformation:
„Gesunde Zukunft“ ist ein Präventionsangebot nach dem sogenannten Setting-Ansatz. Derartige gesundheitsfördernde Maßnahmen sollen Menschen direkt in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld ansprechen und erreichen – zum Beispiel in Kitas, Schulen oder Betrieben. Die gesetzlichen Krankenkassen können gemäß § 20 und § 20a SGB V Leistungen in der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung erbringen. Sie dürfen jedoch ausschließlich Maßnahmen durchführen und fördern, die den im „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes festgelegten Handlungsfeldern und Kriterien entsprechen. Im Juni 2015 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG). Dieses sieht unter anderem vor, dass die Kranken- und Pflegekassen 570 Millionen Euro jährlich in entsprechende Maßnahmen investieren.